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Islam  

Definition

  • Duden: auf die im Koran niedergelegte Verkündigung des arabischen Propheten Mohammed zurückgehende Religion | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1907: Islâm (arab., »Ergebung«, nämlich in Gottes Willen), die von Mohammed (s. d.) gestiftete Religion, deren Bekenner Muslim (s. d.) heißen. War der I. zuerst nur die Abwendung Mohammeds von dem Götzendienst der Mekkaner zu dem ihm durch den Verkehr mit Juden und Christen bekannt gewordenen Monotheismus und der von einer kleinen Anzahl Mekkaner angenommene neue Glaube, so wurde er unter der Berührung mit den aus Südarabien stammenden Medinensern und den in und bei Medina zahlreichen Juden und bei der in Arabien herrschenden Tendenz zu einer religiösen und nationalen Einigung das Gesetz einer religiösen Gemeinschaft unter Leitung Mohammeds und, sofern dieser der Künder des göttlichen Willens war, Gottes. Damit war die politische Richtung gegeben: das Land dieser Gemeinschaft wurde Land des Islams (dâr al islâm), ein Staatsgebiet, das sich nach dem Gebot, alle Nichtmuslime zu bekämpfen, über die ganze Welt erstrecken sollte. Das Recht dieses Staates ist das durch den I. gelehrte Gebot Gottes, seine Beamten sind Hüter und Schützer des Islams. Angehöriger der islamischen Gemeinde ist jeder, der als Kind islamischer Eltern geboren ist oder sich durch Aussprechen der Zeugnisworte: »Ich bezeuge, daß es keinen Gott gibt außer dem (einen) Gott (Allâh), ich bezeuge, daß Mohammed der Gesandte Gottes ist« zum I. bekannt hat. Das äußere Zeichen der Zugehörigkeit ist die dem Judentum entlehnte Beschneidung. Voraussetzung des Islams ist der Glaube (îmân) an Gott, seine Engel, seine Gesandten (Propheten), seine (geoffenbarten) Bücher und den Jüngsten Tag (Koran 2,285; 4,135). Die Ausführung des einzelnen zeigt jüdischen Einfluß. Wer den Glauben nicht hat oder ihn verliert, ist ein Ungläubiger (kâfir). Doch legt der I. auf die Feststellung des Glaubens bei seinen Angehörigen wenig Wert. Die Entwickelung der Glaubenslehre wurde als eine das Interesse der Gemeinde nicht berührende Angelegenheit betrachtet, wenn auch zeitweilig die Dogmatik mit politischen Bewegungen eng verknüpft war, und wenn auch Glaubensvorstellungen zur Stärkung des Muslims in Pflichterfüllung (Paradieseslohn für Blutzeugen) verwandt werden. Entsprechend dem politisch-sozialen Denken, das Mohammed seit Beginn seiner Vollkraft-, d. h. der Medina-Periode beherrscht, ist der I. vorwiegend Pflichtenlehre. Die Quellen zur Erkenntnis dessen, was der Muslim zu glauben und zu tun hat, sind der Koran (s. d.) und die Sunna, d. h. die Übung Mohammeds, wie sie in seinen Worten und Handlungen vorliegt und durch das Hadîs, den Bericht der Zeitgenossen über jene, überliefert ist. Die erste Sammlung solcher Berichte (ca. 1700) gab Mâlik Ibn Anas (s. Malekiten) u. d. T. al Muwatta, »der gebahnte Pfad«, heraus. Bei den meisten Sunniten (s. d.) hatten sechs Sammlungen kanonische Geltung, die den Titel ass Ssahîh führen und danach aff Ssihâh as sitta genannt werden: 1) des Buchârî (gest. 870), 2) des Muslim (gest. 875), 3) des Tirmisî (gest. 892), 4) des Nasâ'î (gest. 915), 5) des Abû Dâ'ûd (gest. 888) u. 6) des Ibn Mâdscha (gest. 886). Diese Werke sind nach Materien geordnet, aber unübersichtlich. Nach den ältesten Gewährsmännern ordnete den Stoff Ahmed Ibn Hanbal (gest. 855) in seinem Musnad. Die Traditionswerke sind im Orient oft gedruckt, zum Teil mit umfangreichen Kommentaren, wie denn die Beschäftigung mit dem Hadîs zu allen Zeiten eine Hauptarbeit der Gelehrten des Islams gebildet hat. Jene Quellen, Koran und Hadîs, zeigten sich nach zwei Richtungen unvollkommen: 1) sie enthielten Widersprüche in sich und zueinander; 2) sie gaben keine Antwort auf zahlreiche Fragen, die sich mehrten seit der Einbeziehung alter Kulturländer in das islamische Reich. Die Widersprüche beseitigte man durch die Theorie der Abrogation (nas-ch), der Ersetzung einer Bestimmung durch eine andre. Die Ergänzung wurde herbeigeführt durch die Annahme zweier Werte für die Ausstellung von neuem: 1) der Übereinstimmung der Gemeinde (idschmâ'), 2) des Vernunftschlusses (kijâss). Eine Sonderstellung gegenüber den vier Quellen nahmen die Schiiten ein (s. d.). Hier werden die Glaubens- und die Pflichtenlehre nur nach dem System der Sunniten (s. d.) dargestellt, das nach schweren Kämpfen die Herrschaft gewann. Diese Kämpfe betrafen den Umfang, in dem die Vernunft zur Erforschung des Willens Gottes als brauchbares Mittel heranzuziehen sei. In der Glaubenslehre führte das Bekanntwerden mit der griechischen Philosophie zum Bedürfnis, die naiven Vorstellungen von Gott, seinen Eigenschaften, seinem Wirken als Schöpfer, seinem Eingreifen in das Handeln des Menschen, die wenig oder in anthropomorphistischer Richtung entwickelt waren, und über die zum Teil, wie über die Prädestination, der Koran sich widersprach, zu klären. Aus der um 700 gegründeten Schule zu Basra ging Wâssil Ibn Atâ, Schüler des Hassan Bassrî (gest. 728), hervor, der die Attribute Gottes, die Ewigkeit des Korans und die Prädestination leugnete und dessen Anhänger Mu'tasiliten oder Kadariten heißen. Andre Sekten leugnen die Attribute, halten aber die Prädestination in schroffster Form aufrecht (Dschabarnen), andre bekennen sich zur wörtlichen Auffassung der Attribute (Sifatiten). Das Studium der Griechen führte auch zu philosophisch-naturwissenschaftlichen Arbeiten (die Abhandlungen der Treuen Brüder in Bagdad). Die Gefahr der kritischen Richtung schwand nicht, als Mutawakkil (847–861) den Mu'tasiliten die herrschende Stellung, die sie seit Ma'mûn (813–833) innehatten, entzog. Der Hilflosigkeit der Orthodoxie gegen die Kämpfer für die Kritik machte erst Abulhassan al Asch'ari ein Ende, indem er die geistigen Waffen der Ketzer gegen sie selbst zu kehren suchte und in dem Ilm al Kalâm, der Dialektik, eine philosophierende Theologie schuf, die durch Künsteleien die Versöhnung von Glaube und Wissenschaft und so die der Masse und den[48] Herrschenden zusagende mittlere Linie schuf. Trotz des Sieges der Orthodoxie wollte das Spekulieren nicht ruhen: die nüchterne, auf dem Empirismus des Aristoteles fußende Richtung führte zu Averroës (s. d.), die phantastische, von Neoplatonismus und Gnostizismus beherrschte zu den Gruppen der Ismaëliten (s. d.), Drusen (s. d.) und Nossairier (s. d.). Gegen jene wandte sich Ghassali (s. d.) mit einem System, das den Wert aller philosophischen Spekulation leugnet und mit einem aus dem Sufismus (s. d.) stammenden Zuge das Heil in der innern Erleuchtung, der Erweckung sieht, neben der die islamischen (Pseudo-) Wissenschaften von den noch nicht ganz Erleuchteten und zur Leitung der stumpfen Masse zu treiben sind. Das war der Tod aller geistigen Entwickelung für den I. Von Muslimen geschaffen, aber nicht mehr in innerm Zusammenhange mit dem I. stehend, sind der Babismus (s. d.), der fruchtbare Keime enthält, in Persien, und die Ahmedije, die Lehre des Ahmed Kâdhijâni in Indien, die nur eine mystisch-phantastische Spielerei zu sein scheint. Von einer Weltbetrachtung, welche die Ergebnisse der neuern westlichen Denker und Forscher in Betracht zieht, oder die Schranke, welche die siegreiche Orthodoxie dem Denken setzte, zu durchbrechen sucht, ist seit Ghasâli nicht die Rede. Auch in der Pflichtenlehre mußten das Festhalten am Buchstaben der Überlieferung und die Neigung zu ihrer kritischen Behandlung Gegensätze schaffen. Doch war der Kampf weniger heftig. Hier führte die Meinungsverschiedenheit über die Denktätigkeit als Mittel zur Gewinnung von Einzelsatzungen zu der Spaltung in verschiedene Schulen (madh-hab) der Rechtswissenschaft (ilm al fikh), welche die Feststellung der göttlichen Bestimmungen zur Aufgabe hat und in die Wissenschaft von den Grundlagen (um al ussûl) und die von dem Abgeleiteten (um al furû') zerfällt. Um 900 sind vier Rechtsschulen allgemein anerkannt und gelten als rechtgläubig, die der Hanefiten (s. d.), Malekiten (s. d.), Schâfiiten (s. d.) und Hanbaliten (s. Arabische Literatur, S. 661). Die letztgenannte hat nur noch wenige Anhänger. Für alle Schulen gilt, daß ihr Nebeneinanderbestehen als eine Gnade von Gott zu betrachten ist, sofern dadurch individueller Anlage und Fähigkeit ein Spielraum gelassen sei. [...] | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 48-51. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/2000683003X

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    islamische Religion

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