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Definition
- Duden: Handwerker, der Holz (und auch Kunststoff) verarbeitet, bestimmte Gegenstände, besonders Möbel, daraus herstellt oder bearbeitet, einbaut o. Ä.; Schreiner (Berufsbezeichnung) | Pierer's Universal-Lexikon 1863: Tischler, Handwerker, welche allerlei hölzernes Hausgeräth, Haus- u. Stubenthüren, Fensterrahmen, getäfelte Fußböden u. dgl. verfertigen. In neuerer Zeit bedienen sich die T. vielfach, namentlich wo sie ihre Arbeiten fabrikmäßig fertigen, mannigfaltiger Maschinen bei der Bearbeitung des Holzes. Man unterscheidet Bautischler, Maschinentischler u. Möbeltischler, je nachdem sie vorwiegend Gegenstände für den Hausbau, Maschinentheile u. Modelle od. Möbel fertigen; die feinsten Möbel u. ausgelegte Arbeiten fertigen die Kunsttischler (Ebenisten). Nach einer vorliegenden Zeichnung wird das Holz zugeschnitten, weiter ausgearbeitet u. dieeinzelnen Theile auf verschiedene Weise durch Leimen, Zapfen, Stifte mit einander verbunden; die Vollendungsarbeiten sind das Beizen, Lackiren, Poliren, Fourniren, Schnitzen, Drehen u. das Auslegen der Tischlerarbeiten mit Gold, Silber, Metall, Elfenbein, Perlmutter od. feineren Hölzern (Holzmosaik). Wo die T. noch zünftig sind, lernen sie 3–5 Jahre, wandern, erhalten aber kein Geschenk. Meisterstück: gewöhnlich Bretspiel, Fensterrahmen u. Schrank (jetzt meist ein Büreau). Instrumentmacher u. Orgelbauer sind oft gelernte T. | Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 617. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20011110872
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