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Definition
- bdk: 2. Mitglied einer bestimmten, sich auch im Namen als demokratisch bezeichnenden Partei | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1906: Demokratīe (griech., »Volksherrschaft«) bezeichnet sowohl eine Staatsform als eine politische Partei und Parteirichtung, wie denn auch die Ausdrücke Demokrat (Angehöriger der D.) und demokratisch (auf die D. bezüglich) in dieser zweifachen Bedeutung gebraucht werden. Das Wesen der demokratischen Staatsform besteht darin, daß die Staatsgewalt verfassungsmäßig der Gesamtheit der Staatsbürger zusteht. Die D. als Staatsform findet sich zuerst in Griechenland, wo sie die Herrschaft des Demos, d. h. der freien Vollbürger, bedeutete. Hat man dagegen das demokratische Streben (Demokratismus) im Auge, so versteht man unter D. diejenige Parteirichtung oder die Angehörigen derjenigen Partei, die dem Volkswillen in der Gesetzgebung und in der Verwaltung des Staates entscheidende Bedeutung eingeräumt wissen will. Parteibestrebungen können sich auch im Rahmen der Monarchie geltend machen. Die Dreiteilung der Staatsformen in Monarchie, D. und Aristokratie ist auf Aristoteles zurückzuführen. Andre unterscheiden nur zwei Staatsformen, je nachdem sich die Staatsgewalt in der Hand eines Einzelnen (Fürstensouveränität) oder einer Mehrheit von Personen (Volkssouveränität) befindet. In der Monarchie ist ein Einzelner der Regierende, während alle übrigen Staatsangehörigen Regierte sind. In der Republik, unter welcher Bezeichnung D. und Aristokratie zusammengefaßt werden, ist das Volk oder doch eine bevorzugte Klasse des Volkes der Regierende, die Einzelnen als solche sind die Regierten. In der demokratischen Republik besteht vollständige Gleichheit und Gleichberechtigung aller Staatsbürger, deren Gesamtheit die regierende Macht im Staate darstellt. In der Aristokratie dagegen wird diese Herrschaft durch einen bevorzugten Stand oder eine bevorzugte Klasse der Staatsangehörigen ausgeübt. Im Zusammenhang mit der Aristotelischen Dreiteilung der Staatsformen stehen die Bezeichnungen für die Ausartungen, und zwar für die Ausartung der Alleinherrschaft Tyrannis oder Despotie (Willkürherrschaft), für die Ausartung der Aristokratie Oligarchie, d. h. die Herrschaft einiger besonders reicher oder vornehmer Personen, für die Ausartung der D. Ochlokratie, die Herrschaft der Masse, des Pöbels. [...] | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 630-631. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006476554