Search from vocabulary

Content language

Concept information

Preferred term

Concept scheme: https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/ConceptScheme

Kommissionär  

Definition

  • Duden: Kaufmann, der Waren oder Wertpapiere in eigenem Namen für fremde Rechnung an- oder verkauft | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1907: Kommissionär (franz. Commissionnaire, engl. Factor, Agent), derjenige, der es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines andern, des Kommittenten, in eignem Namen zu kaufen oder zu verkaufen, daher je nachdem auch Einkaufs- oder Verkaufskommissionär genannt (Handelsgesetzbuch, § 383). Vgl. Kommissionsgeschäft.[329] Der K. ist Kaufmann (§ 1, Nr. 6). Er wird durch das Geschäft, das er mit einem Dritten abschließt, allein berechtigt und verpflichtet, während der Kommittent Forderungen aus einem Geschäft, das der Kommissionär abschloß, gegen den Schuldner erst nach deren Abtretung geltend machen kann (§ 392). – Über den buchhändlerischen K. s. Buchhandel, S. 546. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 329-330. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006917933

Broader concept

Narrower concepts

URI

https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/Concept4048500

Download this concept: