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Baukünstler  

Definition

  • bdk: siehe Künstler | Duden: Baukunst: das [sachgerechte, künstlerische] Bauen [einer Epoche, eines Volkes]; Architektur | Pierer's Universal-Lexikon 1857: Baukunst, I. die Kunst, allerhand Werke zur Bewohnung, zu Versammlungen, zur Aufbewahrung, zur Communication etc. auf- u. auszuführen. Ihre höchste Aufgabe hat die B. A) als B. im engeren Sinne (Hoch-B.); dieselbe beschäftigt sich mit Bauwerken, welche sowohl allgemeine geistige Zwecks haben, als auch zur Förderung der öffentlichen Wohlfahrt u. für den Privatgebrauch bestimmt sind. Sie zerfällt a) in Pracht-B. (kirchliche u. monumentale od. höhere B.), die sich mit der Errichtung von Bauwerken beschäftigt, welche als Denkmaler der religiösen, staatlichen u. culturhistorischen Entwickelung eines Volkes, Kirchen, Museen etc. Jahrhunderte überdauern sollen; b) die bürgerliche B., welche sich mit der Aufführung städtischer,[418] öffentlicher u. Privatgebäude, Schulen, Wohlthätigkeitsanstalten, Fabriken, Wohnhäuser, Landhäuser (Villen) etc. befaßt, u. das Princip der Nützlichkeit über das der architektonischen Schönheit stellt; c) die ökonomische B. (Land-B.), welche die Errichtung der zum landwirthschaftlichen Betriebe nöthigen Gebäude als Ställe, Scheunen, Remisen etc. zum Zwecke hat. Von untergeordneter Bedeutung ist die B. in ihren weiteren Fächern: B) die Wasser-B. errichtet Werke in od. an Gewässern zur Verbindung u. zum Schutze der Ufer; C) die Schiff-B. lehrt alle Arten von Fahrzeugen zur Befahrung des Wassers anlegen; D) die Kriegs-B. lehrt Plätze gegen feindliche Anfälle befestigen; E) die Wege-B., Landstraßen zum Fahren der Wagen u. Fußwege für Fußgänger, auch Eisenbahnen einrichten; F) die Maschinen-B., die Eintheilung u. Einrichtung von Maschinen. Die B. im engeren Sinne ist die älteste aller Künste, indem sie unmittelbar aus dem Bedürfniß der Menschen nach Räumen, welche vor Wind u. Wetter schützten, hervorging; aus ihr gingen die andern bildenden Künste hervor, die sich erst nach u. nach aus ihrer Abhängigkeit von der Architektur befreiten u. dann selbständig entwickelten. Die B. gehört zu den schönen Künsten, insofern sie durch körperliche Formen eine Idee zur sinnlichen Wahrnehmung bringt. Von je höherer geistiger Bedeutung der Zweck ist, welchem ein Bauwerk dient, u. je lebhafter sich in seinen Formen u. Verhältnissen dieser Zweck zu erkennen gibt, um soviel höher steht es auch als Kunstwerk. Überwiegt das Moment der Nützlichkeit, wie bei der sogenannten bürgerlichen B., die sich den Anforderungen des täglichen Lebens, localen u. klimatischen Verhältnissen fügen muß, so verringert sich zwar der Spielraum für die freie Entwickelung der Formen, immerhin aber bleiben dem Künstler in der Gliederung der Massen u. in der Anwendung plastischen Schmucks Mittel genug, um vor dem Eindruck der Schönheit den des praktischen Zwecks zurücktreten zu lassen. [...] | Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 418-424. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20009485597

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