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Definition
- Duden: 1. jemand, dessen Beruf der Fischfang ist | 2. (umgangssprachlich) Angler | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1906: Fischerei (hierzu Tafel »Fischerei I u. II«) das Fangen von Fischen, findet einerseits in den Meeren oder im Salzwasser, anderseits im Süßwasser im Gebiete des Festlandes statt. Man unterscheidet danach die Seefischerei (Hochsee- und Küstenfischerei) von der Binnenfischerei. – In den Meeren steht das Recht zur F. allen Nationen frei, doch wird gewöhnlich der zunächst an das Festland grenzende Meeresteil von dem betreffenden Staate für sich beansprucht. Durch die sogen. Haager Konvention (6. Mai 1882) ist diese Grenze von Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien und Holland für die Nordsee auf 3 Seemeilen von der Niedrigwassergrenze festgesetzt. Selbst in der Ostsee fehlt ein solches Abkommen bis jetzt. Gesetzlich bildet der Meeresteil innerhalb dieser Territorialzone bis landeinwärts zur Grenze der Binnenfischerei das Gebiet der Küstenfischerei. Die Scheidelinie von Küsten- und Binnenfischerei ist durch landesherrliche Verordnung festgesetzt und liegt an der Nordseeküste in den Flüssen etwa da, wo die Flut nicht mehr bemerklich wird. [...] | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 612-620. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006611184
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