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angelsächsisch  

Definition

  • Duden: 1. die Angelsachsen betreffend, von ihnen abstammend, zu ihnen gehörend | Duden: Angelsachsen: 1. (Geschichte) Angehöriger eines der im 5./6. Jahrhundert nach England ausgewanderten westgermanischen Stämme der Angeln, Sachsen und Jüten | 2. Person englischer Abstammung und Muttersprache, besonders Engländer oder aus England stammender Amerikaner | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1905: Angelsachsen, zuerst im 8. Jahrh. von dem langobardischen Historiker Paulus Diaconus gebrauchter Name des aus Angeln, Sachsen und Jüten gemischten[514] Volkes, das um 450 die Eroberung des romanisierten, aber seit 410 von den römischen Legionen verlassenen Britannien begann. Der Sage nach landeten die A., von den Briten gegen die Pikten und Skoten zu Hilfe gerufen, 449 unter Hengist und Horsa in Britannien und verbreiteten sich von der ihnen zuerst eingeräumten Insel Thanet aus über das Land. In Wirklichkeit fehlt es an zuverlässigen Nachrichten über die sich über einen Zeitraum von 150 Jahren erstreckenden Kämpfe, durch die der Süden und Osten Britanniens in den Besitz der A. kam und die keltisch-britische Bevölkerung auf Irland, Wales, Cornwallis und die schottischen Hochlande beschränkt wurde. Von den kleinen Königreichen, in welche die A. nach der Eroberung zerfielen, blieben in der nächsten Zeit sieben oder acht größere bestehen: Essex, Wessex, Sussex, Kent (Ost- und Westkent), Mercia, Northumberland, Ostangeln. Diese bezeichnet man als die angelsächsische Heptarchie, obwohl, von vorübergehenden Vereinigungen abgesehen, eine dauernde staatsrechtliche Verbindung zwischen ihnen nicht bestand. Die A. waren zur Zeit der Eroberung Heiden. Zur Verkündigung des Christentums sandte Papst Gregor I. um 596 den Mönch Augustinus mit mehreren Gehilfen; und seit der Bekehrung Ethelberts, Königs von Kent (597), verbreitete sich das Christentum allmählich über alle Reiche der A. An der Spitze der angelsächsischen Kirche stand das Erzbistum Canterbury, dessen Erzbischof Theodor aus Tarsos in Kilikien seit 668 die kirchliche Organisation durchführte. Mit Rom blieb diese Kirche dauernd in Verbindung (Pilgerfahrten der Könige, Errichtung einer Schule zur Ausbildung junger A. und eines englischen Nationalhospizes in Rom). Nach 815 vereinigte König Egbert von Wessex die Reiche der A. zu einem Ganzen, für das nun der Name Anglien (England) aufkam. Seine Nachfolger hatten mit den Normannen (Dänen) zu kämpfen, deren Einfälle in England seit der Mitte des Jahrhunderts immer gefahrdrohender wurden. Erst Alfred d. Gr. (s. d.), der 871 den Thron bestieg, drängte sie zurück, nachdem sie den größten Teil Englands erobert hatten. Unter seinem Sohn Eduard I. erhoben sie sich aufs neue, erlitten aber 938 von König Ethelstan eine entscheidende Niederlage bei Brunanburg in Northumberland. Unter dem schwachen Ethelred II. wiederholten sich seit 991 die Einfälle der Dänen, die 1016 nach dem Tode seines Sohnes Edmund Eisenseite das Land eroberten. Erst 1042 kam mit Eduard III., dem Bekenner, wieder ein angelsächsischer Fürst auf den Thron; als aber mit ihm 1066 der sächsische Königsstamm erlosch, bestieg Graf Harald den Thron. Nach dessen Fall in der Schlacht bei Hastings (14. Okt. 1066) und der Eroberung des Landes durch Wilhelm von der Normandie verschwand das Reich der A., während noch Jahrhunderte vergingen, bis die A. mit ihren Besiegern, den Normannen, zu einem Ganzen verschmolzen. | Seinen gesellschaftlichen Zuständen nach zerfiel das Volk der A. in Freie (Ceorls) und Unfreie (Theows), zu denen auch die im angelsächsischen Gebiet gebliebenen Briten zählten. Aus der Zahl der Freien hob sich der alte Geburtsadel der Eorlas (Earls, nordisch Jarls) und Äthelinge heraus. Zu ihm gehörten später auch die Mitglieder der Gefolgschaft (Gesith) des Königs, die, soweit sie Kriegsdienste leisteten, als Thans (Thegns) bezeichnet wurden; und zur Würde eines Thans stiegen alle empor, die wenigstens fünf Hufen (hydes) Land besaßen und davon Kriegsdienste leisteten. An der Spitze des Staates stand der König als oberster Heerführer und Richter, während die einzelnen Grafschaften durch Ealdormen (später Eorls genannt) und Sheriffs verwaltet wurden. Der König wurde gewählt, doch fiel die Wahl in der Regel auf die Mitglieder des regierenden Hauses, so daß die Königswürde tatsächlich zumeist erblich war. Dem König zur Seite stand der Witenagemot, die Versammlung der Witan (Weisen), an der die geistlichen und weltlichen Großen des Reiches teilnahmen. Sie wählte die Könige, bewilligte Steuern und Landverleihungen. gab Gesetze und entschied in allen wichtigen Angelegenheiten des Staates und der Kirche sowie in Rechtssachen der Großen. Das Land zerfiel in Gaue (shires, sciras) oder Grafschaften, Hundertschaften (hundreds) und in Dorfschaften (tunscipe, township); von den letztern wurden noch die befestigten Stadtbezirke (Burgen, burhs) unterschieden. Die monatlich zusammentretenden Versammlungen der Hunderte (Hundredesgemot) und die Versammlungen der Grafschaft (Sciregemot) hatten wesentlich gerichtliche Funktionen. Die ältesten Gesetzesaufzeichnungen der A. sind die von Kent, die bis ins 7. Jahrh. zurückgehen, und die von Wessex, die aus der Zeit des Königs Ine (688–726) stammen. Der eigentliche Gesetzgeber der Nation aber war Alfred d. Gr. Seine noch vorhandenen Gesetze, die sich an ältere Sammlungen an schlossen, gelten für die Grundlage des sogen. gemeinen Rechts (common law). Unter den Nachfolgern Alfreds zeichnete sich Ethelstan (gest. 941) als Gesetzgeber aus. Im 11. Jahrh. stellte Knut die in Verfall geratenen Einrichtungen Alfreds wieder her, und später wird unter dem Namen Eduards des Bekenners gewöhnlich die Gesamtheit der angelsächsischen Gesetze zusammengefaßt. [...] | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 514-516. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006230644

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