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Kunstwerke > Plastiken > Denkmäler

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Denkmäler  

Definition

  • bdk: profane Kunst | Duden: Denkmal: 1. zum Gedächtnis an eine Person oder ein Ereignis errichtete, größere plastische Darstellung; Monument | 2. erhaltenes [Kunst]werk, das für eine frühere Kultur Zeugnis ablegt | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1906: Denkmal (lat. Monumentum), ein Mal (Zeichen), welches das Andenken an gewisse Personen oder bestimmte Begebenheiten in dauernder Weise erhalten soll; also ganz allgemein jedes Erinnerungszeichen vom einfachen Erdhaufen oder Stein bis zum vollendeten Kunstwerk. Man unterscheidet Grabdenkmäler, Ehrendenkmäler und Denkmäler für Kriege, Schlachten, Friedensschlüsse oder andre denkwürdige Ereignisse. – Die bekanntesten und am weitesten verbreiteten Denkmäler sind die Grabdenkmäler, die schon in den ältesten Zeiten vorkommen (weiteres s. im Art. »Grabmal«, mit Tafel). Ehrendenkmäler für einzelne Personen, anfangs Idealstatuen, später Porträtstatuen, waren bei den alten Griechen und Römern sehr häufig. Eine besondere Gattung bildeten die Siegerstatuen, die in Olympia aufgestellt wurden. Zuletzt wurde ein arger Mißbrauch damit getrieben, und man pflegte die Porträtstatuen auf Vorrat zu arbeiten, so daß auf den typisch aufgefaßten Rumpf erst nach der Bestellung der betreffende Kopf gesetzt wurde. Im Mittelalter war diese Art von Denkmälern selten. Die Reiterstatuen Kaiser Ottos I. auf dem Marktplatze zu Magdeburg und König Konrads III. im Dom zu Bamberg sind vereinzelte Beispiele. Im Zeitalter der Renaissance kamen sie wieder in Gebrauch, zunächst aber nur für Herrscher oder Feldherren, was gleichwohl zu allgemeinem Tadel Veranlassung gab (Reiterstatue des Gattamelata zu Padua und des Colleoni zu Venedig); die Kosten wurden von den Geehrten selbst bestritten. In unsern Tagen sind die Denkmäler sehr allgemein geworden und bestehen in Inschrifttafeln, Porträtmedaillons, Büsten, sitzenden oder stehenden Porträtfiguren, Reiterstatuen oder Statuengruppen. Monumente für Ereignisse bestehen in Inschriften, Reliefs, allegorischen Gestalten, Obelisken, Säulen, Triumphbogen, Votivtempeln, Votivkirchen, oft auch in monumental behandelten Gemälden. Die Bavaria in München, die Walhalla bei Regensburg, die Befreiungshalle bei Kelheim, das Albert-Memorial in London, das Lutherdenkmal in Worms, das Hermannsdenkmal auf dem Teutoburger Walde, die Siegessäule in Berlin, die Germania auf dem Niederwalde, die Statue der Freiheit im Hafen zu New York und das Washingtondenkmal in Philadelphia sind die umfangreichsten Denkmäler der neuern Zeit. Nach dem Krieg von 1870/71 sind besonders in Deutschland und Frankreich zahlreiche Denkmäler zur Erinnerung an die Gefallenen (Krieger- oder Siegesdenkmäler) errichtet worden. Dazu gesellen sich seit 1888 die Denkmäler zu Ehren Kaiser Wilhelms I., unter denen die in Berlin, auf dem Kyffhäuser, an der Westfälischen Pforte, am Deutschen Eck zu Koblenz und auf der Hohensyburg die umfangreichsten Anlagen sind. Endlich bezeichnet man mit dem Ausdruck D. oder Monument auch jedes Werk, das ein charakteristisches Überbleibsel aus einer frühern Kulturperiode ist, spricht daher von Baudenkmälern (Monumenten der Architektur), Denkmälern der Bildnerei und Malerei und nennt auch die kleinen Überreste uralter Kultur, Waffen, Schmuckgegenstände, Hausgeräte etc., die man in alten Gräbern findet, Denkmäler der vorhistorischen Zeit. Vgl. »Monumente und Standbilder Europas« (Bilderwerk in Lichtdrucken, hrsg. von Wasmuth, Berl. 1891–1901, Lief. 1–9); Maertens, Die deutschen Bildsäulendenkmale des 19. Jahrhunderis (Stuttg. 1892). | Die Bestrebungen der Denkmalpflege, der auf die Erhaltung und den Schutz von wissenschaftlichen und Kunstdenkmälern gerichteten Tätigkeit der Kulturvölker, beginnen um die Wende des 18. Jahrh. mit dem Wirksamwerden der Kunstwissenschaft, aber auch mit dem Erstarken des Nationalgefühls bei einzelnen Nationen. Sie hat sich neuerdings mehr und mehr zu einem eignen Berufszweig ausgebildet. Der ersten Denkmalpflege-Gesetzgebung darf sich Griechenland rühmen (1834). Besonders früh und mustergültig hat auch Frankreich seine Denkmalpflege organisiert (Einsetzung der Commission des monuments historiques, des wichtigsten Organs der dortigen Denkmalpflege 1837; Denkmalschutzgesetz 1887). In Deutschland ist die Denkmalpflege noch nicht einheitlich von Reichs wegen geregelt; die einzelnen Bundesstaaten haben ihre besondern Einrichtungen. In Preußen beginnt nach Voraufgang verschiedener Einzelmaßregeln die eigentliche Organisation der Denkmalpflege 1841 mit der Einsetzung eines Konservators der Kunstdenkmäler (v. Quast). Besondere Förderung hat sie dann seit 1885 durch Persius erfahren (Einsetzung von Provinzialkonservatoren, Förderung der Denkmalverzeichnung [Inventarisation], Schaffung eines Organs, die »Denkmalpflege« [seit 1899], im Anschluß an das preußische »Zentralblatt der Bauverwaltung« etc.). In Österreich werden die Geschäfte der Denkmalpflege durch die k. k. Zentralkommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmäler und ihre Helfer besorgt. Allenthalben in den verschiedenen Ländern stehen Geschichts-, Altertums- und ähnliche Vereine in ihrem Dienst. Über die Grundsätze der Denkmalpflege gehen die Ansichten z. T. noch auseinander. Vorherrschend ist die Anschauung, daß die Denkmalpflege sich nicht in puristischer Weise nur auf die Hinterlassenschaft bestimmter Zeiten, z. B. des Mittelalters, erstrecken soll, sondern daß in ihr Gebiet die Denkmäler aller abgegrenzten, ja überhaupt aller Kulturepochen fallen. Vgl. die Zeitschrift »Die Denkmalpflege« (hrsg. von Sarrazin u. Hoßfeld, Berl., seit 1899); Wussow, Die Erhaltung der Denkmäler in den Kulturstaaten der Gegenwart (das. 1884, 2 Bde.); Reimers, Handbuch für die Denkmalpflege (Hannov. 1899); Clemen, Die Denkmalpflege in Frankreich (Berl. 1898); v. Helfert, Denkmalpflege (Wien 1897). | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 641. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006477526

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