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Priester  

Definition

  • Duden: 1. (in vielen Religionen) als Mittler zwischen Gott und Mensch auftretender, mit besonderen göttlichen Vollmachten ausgestatteter Träger eines religiösen Amtes, der eine rituelle Weihe empfangen hat und zu besonderen kultischen Handlungen berechtigt ist | 2. katholischer Geistlicher, der die Priesterweihe empfangen hat | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1908: Priester (v. griech. presbyteros), die Verwalter des religiösen Kultus, die berufsmäßigen Vollzieher gottesdienstlicher Handlungen, vornehmlich der mit den alten Religionen verbundenen Opfer. Ursprünglich war in diesem Sinn jedes Familienhaupt P. des Hauses, wie der Fürst in der Gemeinde. Bei Griechen und Römern steht das Priestertum in enger Verbindung mit der Königswürde. Bei den Griechen sind die Priesterämter in einzelnen Geschlechtern erblich. Bei den Römern finden wir die Eigentümlichkeit, daß an der Spitze des Staatskults eine Anzahl von Priesterkollegien stehen, so namentlich die Pontifices und Augurn (s. d.). Bei beiden Völkern werden die ersten chronologischen und historischen Aufzeichnungen durch Priester gemacht. Im Orient bildete sich früh schon ein Priesterstand, der in Indien und Ägypten geradezu als Kaste auftritt. – Auch bei den Israeliten übte ursprünglich jeder Familienvater und späterhin der Erstgeborne die priesterliche Tätigkeit aus, bis bei der Aufstellung des Stiftszeltes Aaron, dem Bruder Moses', und mit ihm dem Stamm Levi das erbliche Priesteramt übertragen wurde, dessen Trägern hauptsächlich die Überwachung und Ausübung des Kultus im weitesten Sinne, Belehrung des Volkes, Wahrung der Heiligtümer und zeitweise Leitung der Gerichtsbarkeit übertragen war (s. Leviten). Alle heiligen Amtshandlungen mußten die P. nüchtern im Zustand levitischer Reinheit verrichten. Deshalb durften sie keine Leiche, mit Ausnahme derer der nächsten Verwandten (vgl. 3. Mos. 21,1 ff.), berühren. Die Kleidung bestand aus einem Leibrock, Gürtel, Hüftkleid und Kopfbund aus seinem Leinen, zu den für den Hohenpriester noch Oberkleid, Efod, Brustschild, Stirnblech (s. Hoherpriester) hinzukamen. Der Unterhalt der P., die für ihren Stand feierlich geweiht wurden, floß aus Opferdeputaten, Erstlingen und Zehnten, den abgenommenen Schaubroten, den Strafgeldern für levitische Verschuldung, dem Lösegelde der Erstgeburt, dem Gebannten (was Gott gelobt worden) oder dessen Geldwert. Auf diesen Grundlagen gewann das Priestertum zur Zeit Davids eine festere Organisation. Die P. wurden in 24 Klassen geteilt, an deren Spitze der Hohepriester stand. Bis zur Herrschaft Salomos blieben sie, denen gesetzlich die Bedingungen zur Hierarchie entzogen waren, fungierende Gottesdiener, stiegen aber während seiner Regierung zu Hofbeamten empor. Die Einführung des Stierdienstes im Reich Israel unter Jerobeam veranlaßte die P., nach Juda auszuwandern. Im zweiten israelitischen Staatsleben nahmen sie vorwiegend mit teil am politischen Leben, bis zur Makkabäerzeit Priestertum und Fürstentum sich eine Zeitlang miteinander vereinten. Bis zur Zerstörung des jerusalemischen Tempels durch die Römer bildete die Priesterkaste eine geschlossene Korporation. Über ihr Verhältnis zu den prophetischen Gottesmännern s. Propheten. – Den alten Germanen war ein Priesterstand als besondere Kaste unbekannt, vielmehr war das Oberhaupt der Familie, wie das der Gemeinde und des Staates, zur Verrichtung der sakralen Handlungen befugt. Es finden sich jedoch schon in den ältesten Zeiten, als Vertreter und Berater der Häuptlinge und Fürsten, Priester als öffentliche Beamte, denen nicht nur der Opferdienst und die Befragung des Orakels, sondern auch Rechtspflege und Strafvollzug sowie die Leitung der Dingversammlungen oblagen. Diese letztern Funktionen sind sogar den Westgermanen als die wesentlichsten erschienen, daher bei ihnen der P. Gesetzhüter (althochd. êwart) oder Gesetzsprecher (althochd. êsago, altsächs. êosaga, altfries. âsega) genannt ward, während die Ostgermanen ihn als den Gottesdiener (got. gudja, altnord. godhi) bezeichneten. Eigentümliche Verhältnisse bildeten sich auf Island heraus, wo die Priesterwürde und zugleich die weltliche Obergewalt über die Gemeinde an den Besitz des Tempels geknüpft war. – Auch Priesterinnen (altnord. gydhjur, Einzahl gydhja) hat es bei den Germanen gegeben (die von Tacitus erwähnte Veleda, die Priesterin des Freyr in Upsala etc.). – Über den Priesterstand im Christentum s. Geistliche, Klerus, Priesteramt und Hierarchie. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 342. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007287968

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