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Baron  

Definition

  • Duden: 1. französischer Adelstitel, der dem deutschen »Freiherr« entspricht | 2. Anrede für einen Freiherrn | 3. Träger des Titels | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1905: Baron (v. keltischen bar [altfranz. ber, »Mann, Freigeborner«], nach andern vom angelsächsischen beorn oder althochdeutschen bero, »Mann«), ein Mann von Adel, ein Freiherr, ein Reichsunmittelbarer, der, nur von König oder Kaiser abhängig, nicht der Dienstmann eines Grafen etc. ist; doch werden in Deutschland die Barones noch im 12. und 13. Jahrh. bisweilen den casatis militibus, d. h. Leuten, die auf eines Herrn Grund und Boden saßen, gleichgestellt. Der Name erhielt eine höhere Bedeutung, als er auf die Besitzer eines freien Territoriums (Baronie) überging und gleichbedeutend mit Dynast wurde. Viele von ihnen waren Besitzer von alten Grafschaften, ohne den Grafentitel zu führen. Später nahmen, besonders in Deutschland, die angesehensten der Barone den Grafentitel an und sonderten sich so als eine höhere Klasse von den Baronen als dem niedern Adel aus. Die letzten wahren Barone existierten in Deutschland nur in den reichsunmittelbaren Freiherren (Reichsbaronen) des Deutschen Reiches. Seitdem auch diese nicht mehr bestehen, bezeichnet B. in Deutschland die erste Klasse des niedern Adels, die zwischen den Grafen und den einfachen Edelleuten steht, d. h. soviel wie Freiherr. Vgl. Adel. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 392. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006293077

URI

https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/Concept4017602

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