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traveldigital_thesaurus:hasVariant: https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/Term3002900-1.2-de

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kölnisch  

Definition

  • Duden: aus Köln stammend; zu Köln gehörend | [Anm.: unvollständig: Köln, die Einwohner von Köln betreffend; von den Einwohnern von Köln stammend, zu ihnen gehörend; in Köln gelegen] | Duden: Köln: Stadt am Rhein | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1907: Köln, ehemals deutsches Erzstift und Kurfürstentum im kurrhein. Kreis, das im Reichstag auf der rheinischen Bank die erste Stimme hatte, bestand aus mehreren gesonderten Teilen: längs des Rheins auf dem linken Ufer zwischen den Herzogtümern Jülich und Berg lag der Hauptteil, zwischen Jülich und dem Erzstift Trier ein andres Gebiet, und auf dem rechten Rheinufer lagen die Grafschaft Recklinghausen und das Herzogtum Westfalen. Die eigentlichen erzstiftischen Lande (ohne Recklinghausen und Westfalen) umfaßten etwa 2750 qkm (50 QM.) mit 100,000 Einw., das ganze vom Kurfürsten beherrschte Gebiet aber ungefähr 6600 qkm (120 QM.) mit 230,000 Einw. Der Erzbischof von K. war der dritte geistliche Kurfürst des Deutschen Reiches und Erzkanzler des heiligen römischen Reiches in Italien sowie des Papstes, seit Innozenz IV. auch geborner päpstlicher Legat. Bei der Wahl des römischen Königs hatte er als Kurfürst die zweite Stimme und genoß das Vorrecht, innerhalb des Erzstifts und außerhalb Deutschlands zur Rechten des Königs gehen zu dürfen. Zwischen ihm und dem Kurfürsten von Mainz bestand wegen der Kaiserkrönung ein langer Streit, der erst 1657 dahin entschieden wurde, daß stets derjenige die Krönung vollziehen sollte, in dessen Sprengel sie stattfinde; sofern sie aber an einem Ort außerhalb der beiden Bistümer vollzogen würde, sollten beide Kurfürsten miteinander abwechseln. Die Landstände des Erzstifts bestanden aus dem Domkapitel, den Grafen, der Ritterschaft und den Städten, und die Landtage wurden gewöhnlich in Bonn gehalten. Die Stadt K. hatte sich schon im 13. Jahrh. von der Herrschaft des Erzbischofs befreit, und dieser residierte meist in Brühl und Godesberg, später in Bonn. Das Domkapitel dagegen, das fast nur aus Mitgliedern reichsunmittelbarer Häuser bestand, hatte seinen Sitz in der Stadt K., wo sich auch die erzbischöfliche Kathedrale (der Dom) sowie das geistliche und das weltliche Hofgericht befanden. Das Erbhofmeisteramt des Erzstifts hatten die Grafen von Manderscheid, das Erbmarschallamt die Grafen von Salm, das Erbschenkenamt die Herzoge von Arenberg und das Erzkämmereramt die Grafen von Plettenberg inne. Die jährlichen Einkünfte betrugen etwa 600,000 Tlr. Das Wappen zeigte ein schwarzes Kreuz im silbernen Feld (Erzstift K.), ein weißes springendes Pferd im roten Feld (Herzogtum Westfalen), drei goldene Herzen im roten Feld (Herzogtum Engern) und einen silbernen Adler im blauen Feld (Grafschaft Arnsberg). [...] | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 273-275. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006915256

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    Concept scheme: https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/ConceptScheme

    kölner

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https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/Concept3002900-1

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