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Prätendent  

Definition

  • Duden: jemand, der Anspruch auf ein Amt, eine einflussreiche Stellung, besonders auf einen Thron, erhebt | Pierer's Universal-Lexikon 1861: Prätendent (v. lat.), 1) derjenige, welcher Rechte auf irgend etwas zu haben vorgibt u. deshalb Ansprüche an dessen Besitz od. Genuß macht; bes. 2) (Kronprätendent), welcher auf die Krone eines Landes Ansprüche macht, entweder so, daß ihm od. seinem Vorfahren als dem Berechtigten. die Succession durch einen Anderen entzogen worden, od. daß durch eine Revolution seine Familie od. Linievom Throne gestoßen ist. So waren von den vertriebenen Stuarts Jakobs II. Söhne Jakob (s.d. 14) u. Eduard (s.d. 25) P-en von Großbritannien, vgl. Stuart. Die gegenwärtigen P-en sind: von Schweden: Gustav Prinz von Wasa, Sohn des vertriebenen Königs Gustav IV. (s. Gustav 10); von Spanien: Infant Juan Carlos, zweiter Sohn des Infanten Don Carlos, Grafen von Molina, seit dem am 13./14. Jan. 1861 erfolgten Tode seines älteren Bruders Carlos, Grafen von Montemolin; von Portugal: Dom Miguel, Großoheim des Königs Dom Pedro V. (s. Michael 13); von Frankreich: von der älteren bourbonischen Linie: Prinz Heinrich (s.d. 208) Graf von Chambord, Enkel des 1830 vertriebenen Königs Karl X.; aus dem Hause Orleans: Prinz Ludwig Philipp Graf von Paris, Enkel des 1848 vertriebenen Königs Ludwig Philipp (s. u. Orleans 24); von Braunschweig: der 1830 vertriebene Herzog Karl. Die P-en haben gewöhnlich eine Partei im Lande, welche ihre Rückkehr auf den Thron betreibt. | Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 464. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20010678123

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