Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

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Bahnhof  

Definition

  • bdk: Profanbau | Duden: 1. Gesamtkomplex einer Bahnstation mit Gleisanlagen und zugehörigen Gebäuden | 2. zum Bahnhof gehörendes Gebäude mit [großer] Halle, in der sich die Schalter für Fahrkarten und Gepäck, Wartesäle, Geschäfte o. Ä. befinden | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1905: Bahnhof (hierzu Tafel »Bahnhöfe I-III«), die Örtlichkeit für den öffentlichen Verkehr zwischen Eisenbahn und Publikum und zugleich für die Erledigung der Geschäfte des innern Betriebsdienstes, also eine Verbindung von Verkehrs- und Betriebsanlagen für den Personen- und für den Güterverkehr nebst Betriebsanlagen für den Rangier- (oder Verschiebe-) dienst und für den Werkstättendienst. | Die Personenbahnhöfe bestehen im wesentlichen aus Gleisanlagen mit seitlichen oder zwischenliegenden, offenen oder bedeckten Bahnsteigen nebst Empfangs- und Nebengebäuden sowie Räumen und Laderampen für Post- und Eilgut, Rampen für Kutschen, Pferde etc. Hierzu kommen an Orten, wo Personenzüge regelmäßig entspringen und endigen, noch die als Abstellbahnhof bezeichneten Betriebsanlagen, nämlich: Gleise zum Aufstellen, Reinigen und Neuordnen der Personenzüge, dazu Wagen- und Lokomotivschuppen nebst Zubehör an Gleisen, Drehscheiben, Kohlenbühnen und Wasserstationen; auch Anstalten zur Versorgung der Personenwagen mit besondern Arten von Leuchtgas. | Die Güterbahnhöfe gliedern sich weiter in Stückgut-, Rohgut-, Vieh- und Hafenbahnhöfe, endlich auch Privatbahnhöfe für Gruben, Hüttenwerke und andre große Fabrikanlagen. Die Stückgutbahnhöfe (Güterbahnhöfe), im engern Sinne für stückweise zu verwiegende[271] Sendungen, bestehen aus Güterschuppen nebst zugehörigen Gleisanlagen; die Rohgutbahnhöfe für Wagenladungsverkehr mit Feldfrüchten, Kohlen, Steinen, Erz, Holz etc. werden aus wiederholten, stumpf endigenden Gruppen von je zwei Gleisen mit zwischengelegten Ladestraßen gebildet, nebst Zubehör an Brückenwagen, Rampen, Kranen etc. Die Viehbahnhöfe enthalten an und zwischen den Gleisen größere Rampenanlagen zur bequemen Verladung des Viehes, Stallungen, Anlagen zum Füttern und Tränken der Tiere sowie zum Reinigen und Desinfizieren der Wagen mit kaltem und heißem Wasser. Die Hafenbahnhöfe bilden, namentlich bei Seehäfen, weit ausgedehnte Gleisanlagen mit Schuppen, Speichern, Hebevorrichtungen, die sich an den Schiffskais entlang ziehen. Dabei richtet man die Krane so ein, daß sie die Waren sowohl auf das zunächst am Kairand liegende Eisenbahngleis als auch darüber hinweg auf den Ladesteig der dahinter liegenden Schuppen niederlassen, bez. die Waren ebenso entnehmen können. Die Krane überspannen neuerdings sogar zwei Eisenbahngleise (z. B. in Bremen 1888). [...] | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 271-275. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006282164

URI

https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/Concept_1643

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