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Forum  

Definition

  • bdk: Profanbau | Duden: 3. Platz in altrömischen Städten als Ort der Rechtspflege, der Volksversammlung o. Ä. | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1906: Forum (lat.), bei den alten Römern ein für Marktverkehr, Gerichtsverhandlungen und Volksversammlungen bestimmter öffentlicher Platz. Man unterschied Fora civilia für öffentliche Versammlungen und Gerichtsverhandlungen und F. venalia für den Marktverkehr; zu letzterer Art gehörten in Rom und andern Städten namentlich der Rindermarkt (F. boarium), Gemüsemarkt (F. olitorium), Fisch- und Fleischmarkt (F. piscarium und macellum), Schweinemarkt (F. suarium) u. a. In Rom war der älteste öffentliche Platz das F. Romanum, auch kurzweg F., zum Unterschied von den späterentstandenen auch F. magnum oder vetus genannt. Über dieses und die übrigen Fora in Rom s. Rom (die antike Stadt). – Den Namen F. führten dann auch viele Ortschaften, und hier deutet derselbe, gewöhnlich mit einem andern Namen verbunden, die Gerichtsbarkeit und Marktgerechtigkeit der betreffenden Orte an. Die bekanntern derselben sind: F. Appii, im Gebiet der Volsker, an der Appischen Straße (Trepouti, neuerdings wieder Foro Appio); F. Cornelii, von Cornelius Sulla angelegte Kolonie im zispadanischen Gallien (jetzt Imola); F. Fulvii, in Ligurien (jetzt Valenza); F. Julii, Hafenstadt und Flottenstation im narbonensischen Gallien, nach Julius Cäsar benannt (jetzt Fréjus); F. Julium, römische Kolonie im Gebiet der Veneter (jetzt Cividale) sowie späterer Beiname von Illiturgi (s.d.) in Hispania; F. Livii, im zispadanischen Gallien, wo 412 Placidia, des Honorius Schwester, sich mit dem Gotenkönig Ataulf vermählte (jetzt Forli); F. Popillii, im zispadanischen Gallien (jetzt Forlimpopoli); F. Popillii, in Lukan ien, am Tanager (jetzt Polla); F. Segusiavorum, Hauptstadt der Segusiaver im lugdunensischen Gallien (jetzt Feurs); F. Sempronii, Munizipium in Umbrien, am Metaurus (jetzt Fossombrone). Im Lager bedeutete F. den Platz vor dem Feldherrnzelt, wo sich das Tribunal, die Arae und das Auguratorium befanden. | In der jetzigen Gerichtssprache versteht man unter F. den Gerichtshof oder die Gerichtsstelle, dann auch die Gerichtsbarkeit und namentlich den Gerichtsstand (s.d.); daher F. cambiale, Wechselgericht; F. competens, das befugte, F. incompetens, das unbefugte Gericht; F. contractus, der durch Vertragsabschluß innerhalb des Gerichtsbezirks begründete Gerichtsstand; F. delicti commissi, der Gerichtshof des Ortes, wo ein Verbrechen begangen worden ist; F. deprehensionis, s. Deprehension; F. domicilii oder habitationis, der Gerichtsstand des Wohn- oder Aufenthaltsorts; F. ecclesiasticum, geistliches Gericht; F. originis, der Gerichtshof der Heimat oder des Geburtsorts; F. privilegiatum, ein Gerichtshof, unter dem jemand seiner Person wegen steht, privilegierter (eximierter) Gerichtsstand; F. rei sitae, der Gerichtshof, in dessen Bezirk streitige Objekte liegen; F. supremum, höchster Gerichtshof. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 798. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006627161

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