Angaben zum Begriff

Architektur > Klöster > Kloster der Mewlana-Derwische

Bevorzugte Bezeichnung

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Kloster der Mewlana-Derwische  

Definition

  • bdk: Profanbau, Sakralbau | Duden: Kloster: 1. Gebäude[komplex], in dem Mönche oder Nonnen von der Welt abgesondert leben | 2. Gesamtheit der in einem Kloster lebenden Personen | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1907: Kloster (v. lat. claustrum, »nach außen abgeschlossener Ort«, auch Monasterium, Coenobium), die gemeinsame Wohnung einer Anzahl Mönche oder Nonnen, die nach bestimmten Ordensregeln leben. Von den christlichen Konfessionen haben nur die römisch-katholische, die griechisch-katholische, die armenische, jakobitische und koptische Klöster; die protestantische verwirft das Institut. Alle Mönche und Klosterfrauen legen die drei Klostergelübde des Gehorsams, der Keuschheit und der Armut ab. Die katholische Kirche unterscheidet eine hohe, höhere und höchste Armut. Die erste besteht darin, daß ein K. nur so viel liegende Gründe besitzen darf, als zu seiner Erhaltung nötig sind; die zweite darin, daß es gar keinen Grundbesitz, wohl aber Mobilien etc. besitzen darf; die dritte gestattet keinerlei Eigentum. Die hohe Armut geloben unter den sogen. Bettelmönchen die Karmeliter und Augustiner, die höhere die Dominikaner, die höchste die Franziskaner, namentlich die Kapuziner. Als ausschließlichen oder hauptsächlichsten Zweck des Klosterlebens bezeichnen die Ordensregeln ein religiös-beschauliches Leben, oft aber auch in Verbindung mit Leistungen in den Gebieten der Seelsorge, des Missionswesens, der Erziehung, Armen- und Krankenunterstützung. | Bevor jemand das Klostergelübde wirklich ablegt, muß er als Novize eine Zeitlang, gewöhnlich ein Jahr (Noviziat, Probejahr, Klosterjahr), im K. zubringen, nach dessen Beendigung es ihm freisteht, entweder das K. wieder zu verlassen, oder »Profeß zu tun«, d. h. an Eides Statt das Versprechen zu geben, den Regeln, Statuten und Observanzen des Ordens getreu leben zu wollen. Diese Gelübde werden feierliche (votum solemne) genannt, wenn sie[153] auf Lebenszeit, einfache, wenn sie nur auf eine bestimmte Reihe von Jahren oder für unbestimmte Zeit abgelegt werden. Die Klostergenossen hießen früher Brüder (fratres); später nannte man diejenigen, welche die Priesterweihe erhalten hatten, Väter (patres), Mit der Zeit bildeten sich in den Klöstern bestimmte Ämter aus, deren Verwaltung einzelnen Mönchen (Klosteroffizialen) anvertraut wird; diese sind gewöhnlich der Bibliothekar, Lektor, Ökonom, Kellermeister, Pförtner und Circator; letzterer hat die Verpflichtung, als Aufseher die Arbeits- und Schlafsäle regelmäßig zu begehen, die Brüder zum Gebet zu rufen etc. Der Vorgesetzte eines Klosters, entweder vom Kapitel des Klosters gewählt oder vom Bischof oder auf andre Weise eingesetzt, führt in größern Klöstern den Titel Abt (Äbtissin), in kleinern Propst (Pröpstin), in noch andern Prior, Superior, Guardian (Priorin, Domina), Rektor. Große Klöster haben bisweilen außer dem Abt noch einen Propst und mehrere Prioren; der General führt die Aussicht über alle Klöster seines Ordens. Gewöhnlich umschließt eine Mauer den ganzen Klosterraum und bildet die Klausur, die kein Mönch und keine Nonne ohne besondere Erlaubnis überschreiten darf. [...] | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 153-156. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006904033

Oberbegriff

URI

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