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Bevorzugte Bezeichnung

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hinduistisch-volkstümlich  

Definition

  • bdk: siehe hinduistisch | Duden: volkstümlich: 1. a. in seiner Art dem Denken und Fühlen des Volkes entsprechend, entgegenkommend [und allgemein beliebt] | b. dem Volk eigen, dem Volkstum entsprechend | 2. populär, gemeinverständlich | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1909: Volkstum bezeichnet die Summe der ein Volk charakterisierenden wesentlichen Züge seines geistigen Lebens: der Hauptrichtungen seiner intellektuellen Betätigungsformen, seiner Gefühlsanlagen und seiner Willensimpulse. Die Verbindung mit dem V., die von Einflüssen der Umgebung und Erziehung, vor allem aber von den ererbten Eigentümlichkeiten der Rasse abhängt, ist bei den einzelnen Personen verschieden eng; betätigen kann sie sich in fast allen Äußerungen des geistigen Lebens. Der Begriff wurde von Jahn (s. d. 1) in ernster Zeit geprägt und erläutert. Vgl. Hans Meyer, Das deutsche V. (2. Aufl., Leipz. 1903, 2 Bde.). | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 242. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007659687

Oberbegriff

URI

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