Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Begriffs-Schema: https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/ConceptScheme
Definition
- bdk: siehe Bischof | Duden: Titular: 1. jemand, der mit dem Titel eines Amtes bekleidet ist, ohne die damit verbundenen Funktionen auszuüben | 2. (veraltet) Titelträger | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1909: Titulār (lat.), jemand, der mit dem Titel eines Amtes bekleidet ist, ohne dasselbe wirklich zu versehen; gewöhnlich nur in Zusammensetzungen vorkommend, wie Titularbischof (s. In partibus), Titularrat etc. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 577. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007588992