Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Begriffs-Schema: https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/ConceptScheme
Definition
- Duden: 1. einem Pfarrer untergeordneter Hilfsgeistlicher | 2. Geistlicher mit besonderen Aufgaben | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1907: Kaplān (franz. Chapelain), ursprünglich der Geistliche, der einer Kapelle (s. d.) vorstand. Im fränkischen Reich hießen sie auch die Sekretäre und Notare der Könige, weil sie anfangs den Gottesdienst in der Hofkapelle hielten. Der oberste dieser Geistlichen hieß Archikaplan. In England ist der K. (chaplain) ein Hausprediger, der zum Haushalt des Hofes, eines Bischofs, gewisser weltlicher Standespersonen oder hoher Beamten gehört, oder der in einer öffentlichen Anstalt, beim Heer oder in der Flotte angestellt ist. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 599. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006867812