Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

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Usurpator  

Definition

  • Duden: jemand, der widerrechtlich die [Staats]gewalt an sich reißt, besonders den Thron (1b) usurpiert | Brockhaus Conversations-Lexikon 1809: Usurpator (a. d. Lat. usurpare) wird derjenige genennt, der ein Land, ein Gebiet – oder auch sonst Andrer Eigenthum und Vermögen widerrechtlich in Besitz genommen hat, und so lange sich darin zu erhalten sucht, bis er von dem rechtmäßigen Herrn daraus vertrieben wird. | Quelle: Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 282. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20000778516

URI

https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/Concept4077800

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