Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Begriffs-Schema: https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/ConceptScheme
Definition
- Duden: jemand, der Postsendungen zustellt | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1905: Briefträger, Unterbeamte der Postverwaltung, welche die bei den Postanstalten ankommenden Postsendungen den Empfängern in ihre Wohnungen überbringen. Noch bis in die Mitte des 19. Jahrh. hinein pflegte man den Briefträgern die Gebühren für das Abtragen der Postsendungen (Bestellgeld) als Bezahlung für ihre Leistungen zu überlassen. Zurzeit werden die B. gegen feste Bezahlung angestellt und die Bestellgelder zur Postkasse verrechnet. Bei der deutschen Reichspostverwaltung werden die Briefträgerstellen zu zwei Dritteln durch zivilversorgungsberechtigte Militärpersonen besetzt. B. im Landpostbestelldienst wurden seit 1881 mit Fuhrwerk ausgerüstet (fahrende Landbriefträger), um wochentäglich zweimalige und sonntäglich einmalige Bestellungen wenigstens nach den verkehrsreichern Landorten ausführen zu können, auch für eigne Rechnung zu behördlich genehmigten Sätzen Personen zu befördern. Alle Landbriefträger haben in den Ortschaften ihre Anwesenheit durch Signalpfiffe kund zu machen. Das Publikum hat das Recht, in das Annahmebuch des Landbriefträgers die Sendungen selbst einzutragen. 1900 erstreckte sich im Reichspostgebiet der Landpostdienst auf 141,253 Landorte, in denen 663 Mill. Sendungen von 30,498 Landbestellern bestellt wurden; 2381 fahrende Landbriefträger beförderten gleichzeitig 299,700 Personen. Im ganzen Jahr wurden 193 Mill. km zu Fuß und 19 Mill. km zu Wagen zurückgelegt. Die Kosten für die Besoldung der Landbesteller betrugen 20,3 Mill. Mk., für die Landpostfahrten 1,9 Mill. Mk. und für die Posthilfstellen 638,000 Mk. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 416. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006368646