Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

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Staatssekretär  

Definition

  • Duden: 1. (in der Bundesrepublik Deutschland) ranghöchster Beamter besonders in einem Ministerium, der den Leiter der jeweiligen Behörde unterstützt und (in bestimmten Funktionen) vertritt | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1909: Staatssekretär, Vorstand eines Ministeriums oder einer Ministerialabteilung, im Deutschen Reiche Vorstand eines Reichsamtes, dem bei einigen Reichsämtern ein Unterstaatssekretär beigegeben ist. Auf Grund des sogen. Stellvertretungsgesetzes vom 17. März 1878 sind die Staatssekretäre innerhalb ihres Geschäftskreises unter eigner Verantwortung zur Stellvertretung des Reichskanzlers (s. d.) befugt. In Preußen führen die Vertreter der Minister den Amtstitel Unterstaatssekretär. In Elsaß-Lothringen heißt der unter dem Statthalter stehende Vorstand des Ministeriums S., die Vorstände der Ministerialabteilungen Unterstaatssekretäre. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 815. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007511221

URI

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