Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Begriffs-Schema: https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/ConceptScheme
Definition
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bdk: siehe Herzog |
Duden: 1.
Fürstentitel im Rang zwischen König und Herzog | 2. Träger des Titels Großherzog (a) | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1907: Großherzog (franz. Grand-duc, engl. Grand-duke, ital. Granduca), Titel für Fürsten im Range zwischen König und Herzog. Papst Pius V. erteilte 1569 dem Herzog Cosimo I. von Florenz zuerst diesen Titel, mit dem 1699 das Prädikat »Königliche Hoheit« verbunden ward, nachdem er von Florenz auf Toskana übergegangen war. Napoleon I. erteilte 1805 seinem Schwager Murat als Beherrscher des Großherzogtums Berg die großherzogliche Würde, worauf auch der Landgraf von Hessen-Darmstadt (1806), der Kurfürst von Baden und der Kurfürst von Würzburg, als sie dem Rheinbund als Mitglieder beitraten, diesen Titel annahmen. Nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses führen gegenwärtig, außer Hessen-Darmstadt und Baden, auch die Regenten von Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Oldenburg (letzterer erst seit 1829) sowie, neben ihren andern Titeln, der Kaiser von Österreich als G. von Toskana und Krakau, der König von Preußen als G. vom Niederrhein und Posen und der G. von Luxemburg diesen Titel. Die vertriebene Linie des Hauses Habsburg-Lothringen von Toskana hat ihn gleichfalls beibehalten. Der älteste Sohn eines Großherzogs führt den Titel Erbgroßherzog. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 424. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006713661