Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

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Schließerin  

Definition

  • Duden: Angestellter, der die Zellen im Gefängnis öffnet und schließt | [Anm.: Beschränkung auf Gefängnis] | Pierer's Universal-Lexikon 1862: Schließer, 1) so v.w. Gefangenwärter; 2) bei Packhöfen eine Person, welche die Waaren unter ihrem Beschlusse u. Aufsicht hat; 3) S.u. Schließerin, so v.w. Ausgeber u. Ausgeberin; 4) (Anat.), so v.w. Schließmuskel. | Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 286. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20010853685

URI

https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/Concept4051101

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