Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

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Konservator  

Definition

  • Duden: mit der Erhaltung von Kunstwerken, Kulturdenkmälern o. Ä. betrauter Beamter oder Angestellter (Berufsbezeichnung) | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1907: Konservātor (lat., »Bewahrer«), Titel von Beamten, die dazu berufen sind, Sammlungen, Kabinette, Museen etc. in Ordnung und gutem Zustand zu erhalten. – In der Denkmalpflege (s. Denkmal) der Beamte, dem der Schutz, die Erhaltung und unter Umständen auch die Wiederherstellung der Kunstdenkmäler eines Landes, einer Provinz (Provinzial- oder Bezirkskonservator) etc. obliegen. Preußen hat Provinzialkonservatoren, die Beamte der Provinzen sind, während an der Spitze als K. der Kunstdenkmäler ein Staatsbeamter (vortragender Rat im Kultusministerium) steht. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 412. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006924050

URI

https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/Concept4048600

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