Angaben zum Begriff

Berufsbezeichnungen > Sonstige Berufe > Händler > Altertümerhändler

Bevorzugte Bezeichnung

Begriffs-Schema: https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/ConceptScheme

Altertümerhändler  

Definition

  • bdk: siehe Händler | Duden: Altertümer: [Kunst]gegenstände, Denkmäler aus dem Altertum | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1905: Antiquitätenhandel, im engern Sinne der Handel mit künstlerischen und gewerblichen Erzeugnissen aus dem orientalischen und griechisch-römischen Altertum, im weitern Sinne der Handel mit Kunst- und kunstgewerblichen Gegenständen aller Zeiten und Völker, die abgeschlossenen Kunstepochen entstammen. Der A. erstreckt sich nicht bloß auf Kunstwerke, sondern auch auf Raritäten. In seinen Bereich gehören demnach plastische Werke aus jeglichem Material, Goldschmiedearbeiten, Porzellan, Erzeugnisse der Glasindustrie, Münzen, Medaillen, geschnittene Steine, Siegel, Waffen, Möbel, Uhren, Kupferstiche, Schmucksachen, musikalische Instrumente, Webearbeiten, Dosen, Miniaturen, Büchereinbände, Inkunabeln u. dgl. m. In neuerer Zeit hat der A., der in seinen Anfängen bis in den Beginn der Renaissance hinabreicht, wo man zuerst Erzeugnisse der griechisch-römischen Kunst zu sammeln begann, eine weite Ausdehnung angenommen. Seine Hauptsitze sind Rom, Florenz, Paris und London, in Deutschland Köln, München, Nürnberg, Frankfurt a. M. und Berlin. 'Zu seiner Beförderung dienen hier häufige Versteigerungen ganzer Sammlungen, die allmählich auf den gesamten Kunsthandel einen großen Einfluß gewonnen haben, da durch sie die Preise bestimmt werden. Eigne Kunstauktionshäuser besitzen Paris (Hôtel Drouot) und Berlin (Lepkes Kunstauktionshaus). Außerdem sind von Händlern, die solche Versteigerungen veranstalten oder ihre Geschäftsräume dazu hergeben: Sedlmayer und G. Petit in Paris, Christie, Manson und Woods in London, Amsler u. Ruthardt in Berlin, J. M. Heberle in Köln, Miethke und Artaria u. Komp. in Wien zu nennen. Die schnellen Preissteigerungen der Antiquitäten haben eine Industrie von Fälschungen hervorgerufen. Nur eine durch lange Erfahrungen erworbene Kennerschaft schützt den Sammler vor dem Erwerb von Fälschungen (s. Fälschung). Vgl. »Antiquitäten-Zeitschrift« (hrsg. von Forrer, Straßb. 1889 bis 1896), »Der Sammler« (hrsg. von Brendicke, Stuttg. 1880–85 u. Berl. 1885–1900), »Antiquitäten-Zeitung« (hrsg. von Jaeckh, Stuttg. 1893 ff.) und die bei Art. »Fälschung« angegebenen Schriften. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 587. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006238696

Oberbegriff

URI

https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/Concept4047900

Herunterladen des Begriffs im SKOS-Format: