Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

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Braumeister  

Definition

  • Duden: jemand, der als Brauer ausgebildet ist | Duden: Brauer: Fachmann für die Herstellung von Bier (Berufsbezeichnung) | Pierer's Universal-Lexikon 1857: Bierbrauen. I. Das B. ist die kunstmäßige Anfertigung des Biers. Das Verfahren beim B. im Allgemeinen besteht darin, ein zuckerähnliches Extract aus der Gerste od. andern Getreidearten darzustellen, dasselbe mit Hopfen zu würzen u. zur weinigen Gährung zu bringen, s. Bier. Ein Hauptbestandtheil ist das Wasser, und zwar ist das vorzüglichere das sogenannte weiche Wasser aus Flüssen u. Teichen; gröbere Unreinigkeiten von Teich- od. fließendem Wasser werden durch vorberiges Aufkochen und Abschäumen entfernt, die übrigen kleinern gehen bei der Gährung verloren. Die auszuziehenden Stoffe sind hauptsächlich ein, Kleber u. Stärkemehl enthaltender Pflanzenkörper, wie solcher vorzüglich in der Gerste, dem Weizen, Hafer etc. enthalten ist; diese Getreidearten werden vorher durch Malzen (s. unten) so behandelt, daß der Zuckerstoff in ihnen frei u. aufgeschlossen wird. Hopfen od. Hopfensurrogate sind als Nebentheil nothwendig, wenn es auf die Bereitung eines dauerhaften Bieres ankommt. Hopfensurrogate sind Tamarisken, Bitterklee, Ledum alustre, Roßkastanie, Dreiblätteriger Cederbaum, Ptelea trifoliata, Quassia, Cardobenedicten; zugleich mit Hopfen werden gebraucht, Weißer Andorn, Bergscordium, Gamander, Alant, Wermuth, Rheinfarren, Melissa, Wachholder, Muskatenblüthe etc.; andere Zusätze (s. Bier II. E) sind unwesentlich od. verwerflich. Das zum B. nöthige Getreide muß vollkommen reif, nicht ausgewachsen od. sonst verdorben, vollkörnig u. nicht zu alt, ebenso der Hopfen nich. überreif, gut getrocknet u. vor der Luft verwahrt sein. [...] | Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 761-765. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20009527486

URI

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