Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Begriffs-Schema: https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/ConceptScheme
Definition
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Duden: 1. a.
(früher) Titel hoher orientalischer Offiziere und Beamter | b. (früher) Träger dieses Titels | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1908: Pascha (türk., bei den Franken früher »Bassa«), Beamtentitel in der Türkei. Man unterschied früher, wo der Titel rein militärisch war, drei Rangstufen der Paschas: von drei, zwei und einem Roßschweif (tugh), dem Feldzeichen der mongolischen Heerführer. P. von drei Roßschweifen (ütsch tughlu Pascha) war der Muschîr (Generalfeldmarschall), von zwei der Divisionsgeneral (Ferîk), von einem Roßschweif der Brigadegeneral (Liwa). Die Roßschweife sind vom Sultan Mahmud II. abgeschafft worden, die drei Rangstufen bestehen jedoch zurzeit noch. Gegenwärtig ist der Paschatitel mit gewissen militärischen und zivilamtlichen Rangstufen verknüpft und wird auf Lebenszeit verliehen. Beim Militär führen alle Generale den Paschatitel; in der Marine die Admirale; von Zivilbeamten führen ihn alle diejenigen, denen der Grad eines Wesirs oder derjenige eines Rumili-Beilerbeji, eines Mîr-i-Mîrân oder eines Mîr-ul-Umerâ vom Großherrn verliehen worden ist. Nicht alle hohen Zivilbeamten sind Paschas, denn der Paschatitel ist nicht mit dem Amt, sondern mit der Rangstufe verbunden; so kommt es vor, daß ein Mutesarrif (Regierungspräsident) den Paschatitel führt, sein Vorgesetzter, der Va li (Oberpräsident), dagegen nicht. Doch gibt nicht jede hohe Rangstufe den Titel P., so ist z. B. mit der Rangstufe Bâlâ, der höchsten nach der des Wesirs (Minister), der Pascha titel nicht verbunden. Auch der Scheich-ul-Islâm und die übrigen höchsten geistlichen Würdenträger, z. B. die Kasiasker oder Sudûr, haben nicht den Paschatitel, obgleich der Scheich-ul-Islâm mit dem Großwesir und die Kasiaskers mit den Wesiren rangieren. Die geistlichen Würdenträger, den Scheich-ul-Islâm nicht ausgenommen, der gleich dem Großwesir das Prädikat »Hoheit« hat, führen nur den Titel Efendi. Bisweilen wird der Paschatitel auch an Nichtbeamte verliehen. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 475. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007218389