Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Begriffs-Schema: https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/ConceptScheme
Definition
- Duden: 1. jemand, der in einem Hotel, großen [Wohn]gebäude o. Ä. auf Kommende und Gehende achtet bzw. sie hinein- oder hinauslässt, Auskünfte gibt usw. | 2. (veraltend) Hausmeister | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1908: Portier (franz., spr. portjĕ), Pförtner, Türhüter, Hausmann, Hausmeister, besonders auch in Gasthöfen; auf Bahnhöfen ein Beamter zum Abrufen der Züge in den Wartesälen, zur Zurechtweisung des Publikums, Auskunftserteilung an dieses über den Gang der Züge, zur Aufrechthaltung der Ordnung etc. Portierloge, Zimmerchen des Portiers nahe der Haustür, mit Guckfenster. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 168. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007276877