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Feldmarschall  

Definition

  • Duden: 1. höchster militärischer Dienstgrad [unter dem Generalfeldmarschall] | 2. Offizier dieses Dienstgrades | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1906: Feldmarschall, militärische Würde, ursprünglich (16. Jahrh.) Befehlshaber der Reiterei, der unter dem Befehl des Generals oder Feldobersten den Aufmarsch und die Verpflegung der ganzen Armee zu leiten hatte, im Dreißigjährigen Kriege schon Befehlshaber selbständiger Korps, unter dem Generalissimus und dem Generalleutnant stehend, bald nachher aber als Generalfeldmarschall höchste militärische Würde in allen großen Armeen. Abweichend hiervon besteht in den romanischen Staaten nur der Grad des Maréchal (vgl. General). Der ältern Bedeutung des Feldmarschalls entspricht die frühere französische Chargenbezeichnung Maréchal de camp für den Generalmajor, der noch jetzt in Spanien Mariscal de campo (oft irrtümlich F. übersetzt) heißt. Vgl. Offizier u. Abzeichen. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 399. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006597491

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