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Zunft  

Definition

  • Duden: 1. (besonders im Mittelalter) Zusammenschluss von dasselbe Gewerbe treibenden Personen (besonders von selbstständigen Handwerkern und Kaufleuten) zur gegenseitigen Unterstützung, zur Wahrung gemeinsamer Interessen, zur Regelung der Ausbildung u. a. | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1909: Zunft, Bezeichnung der frühern fachgenossenschaftlichen Verbände von zum Gewerbebetrieb berechtigten Meistern eines Gewerbes oder nahe verwandter Gewerbe zwecks Förderung ihrer gemeinsamen sozialen, politischen, wirtschaftlichen, insbes. der gewerblichen Interessen. Der Ausdruck Zunft findet sich übrigens in Norddeutschland erst seit der Reformation; an seine Stelle tritt dort die Bezeichnung Amt oder Gilde. Gleichbedeutend mit Z. ist der in ganz Deutschland gebrauchte Ausdruck Innung. Etwas der Z. Ähnliches waren die Collegia der Handwerker in Rom, doch haben diese in keiner Weise auf die Entstehung der Z. auf deutschem Boden eingewirkt. | [Geschichte des Zunftwesens.] Die ältesten verbürgten Nachrichten über Zünfte reichen in das 12. Jahrh. zurück. Bekannt sind die Zunftbriefe der Schiffer in Worms 1106, der Schuhmacher in Würzburg 1128, der Bettziechenweber in Köln 1149, der Schuhmacher in Magdeburg 1158 etc. Zweifellos haben sie da und dort schon im 11. Jahrh. bestanden. Vom 13. Jahrh. an mehrt sich ihre Zahl, und fortan sind die größern Gewerbe in den Städten zunftmäßig organisiert. Über die Entstehung der Z. herrscht heute noch keine volle Klarheit. Lange war die Ansicht herrschend, daß die Zünfte aus grundherrlichen Verbänden, aus Organisationen an den Fronhöfen hervorgegangen und die Handwerker allmählich von der Unfreiheit zur Freiheit gelangt seien. Diese Ansicht ist noch heute nicht ganz aufgegeben, aber dahin modifiziert, daß zwar nicht die Z. an sich, wohl aber deren Betriebsweise auf die grundherrliche Organisation zurückgeführt wird. Der Hauptgrund für die Entstehung der Zünfte wird wohl in dem lebhaften Assoziationstrieb des Mittelalters, der durch die vielfach gärenden und unsichern Zustände jener Zeit besonders genährt wurde und in der reichern Berufsgliederung der Städte neuen Boden fand, zu suchen sein. Möglicherweise haben die officia und fraternitates der Fronhöfe doch Anregung und Vorbilder gegeben. Sicher ist, daß die Zünfte bereits im 12. Jahrh. als freie Vereinigungen von Fachgenossen erscheinen, die ihre Hauptaufgabe in der Ausübung des Zunftzwanges, der Fernhaltung von Nichtmitgliedern, sehen. | Die Geschichte des Zunftwesens ist in Deutschland in den einzelnen Städten und Zünften eine sehr verschiedene, sie zeigt große Unterschiede bezüglich der Organisation, der Rechte, Befugnisse, Machtstellung und Wirksamkeit der Zünfte in den verschiedenen Städten; aber trotz aller dieser Unterschiede kann man doch von der Z. als einer in Charakter und Wesen eigentümlichen wirtschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Einrichtung sprechen. Überall stehen die Zünfte unter der Stadtobrigkeit; sie erlangen zwar frühzeitig eine gewisse bald größere, bald geringere Autonomie, sie besitzen eigne Gerichtsbarkeit[1015] und in ihren Angelegenheiten eigne Verwaltung, aber der Zunftzwang beruht auf öffentlicher Anerkennung, und die Rechte und Pflichten der Zünfte werden durch diese abgegrenzt. Der Zunftzwang bestand darin, daß nur die Zunftmitglieder die den einzelnen Gewerben zugewiesenen Arbeiten ausführen und innerhalb des Stadtgebietes absetzen durften; sehr oft erstreckte sich dieses Recht auch über die nächste Umgebung der Stadt, die Bannmeile (s. d.). Die Abgrenzung der Zünfte voneinander war freilich ursprünglich nicht so exklusiv wie später; nicht selten waren früher verwandte Gewerbe, z. B. Schlosser und Schmiede, in einer Z. vereinigt; aber die zunehmende Berufsteilung ließ immer mehr selbständige Gewerbe entstehen, die sich immer schroffer schieden. Ursprünglich war man auch nicht ängstlich in der Annahme von Mitgliedern, denn in den rasch aufstrebenden Städten fand sich ein reiches Arbeitsgebiet. Zudem mußte den Zünften in der Zeit, in der sie nach politischer Macht strebten, eine Mehrung der Mitglieder erwünscht sein. Später dagegen erschwerte man den Zutritt, bis man schließlich bei den geschlossenen, d. h. auf eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern beschränkten Zünften anlangte. [...] | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1015-1017. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007731396

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