Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
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Definition
- Duden: 1. (früher) jemand, der eine Posthalterei unterhält | 2. jemand, der nebenberuflich eine Post[hilfs]stelle o. Ä. führt | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1908: Postfuhrwesen, Einrichtungen zur Beförderung von Postsendungen und Postreifenden auf Landwegen durch Fuhrwerk. Das P. wird im Reichspostgebiet durch reichseigne Posthaltereien wahrgenommen oder an Privatunternehmer (Posthalter) verdungen. Die maßgebenden Grundsätze hierfür sind in der Postfuhrordnung niedergelegt. Außer den reichseignen Posthaltereien in Berlin (s. Postfuhramt), Köln und Düsseldorf bestehen in Deutschland 2016 nicht reichseigne Posthaltereien. Außerhalb Deutschlands befassen sich mit der Beförderung von Reisenden nur noch die Postverwaltungen in Luxemburg, Dänemark, Österreich-Ungarn, der Schweiz, in Rumänien, Rußland und Britisch-Indien. Vgl. Artikel »Post«, S. 213: Beförderungsmittel. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 219. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007279647
Oberbegriff
In anderen Sprachen
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