Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
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Definition
- Duden: jemand, der Bücher verkauft (Berufsbezeichnung) | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1905: Buchhandel, die gewerbsmäßige Herstellung und Verbreitung von literarischen Erzeugnissen als Handelsobjekt. Der B. zerfällt in 1) Verlagsbuchhandel (Herstellung der Bücher behufs Verkaufs); 2) Sortimentsbuchhandel (Vertrieb der Verlagsartikel der Verleger durch Ladengeschäft und Ansichtsversendung); hierzu gehören auch Kolportagebuchhandel (Reise- und Hausierbetrieb) und Antiquariatsbuchhandel (Handel mit älterer Literatur und mit Büchern aus zweiter Hand); 3) Kommissionsbuchhandel (Vermittelung des geschäftlichen Verkehrs zwischen den Buchhändlern). Ähnlich gegliedert sind Kunst-, Landkarten- und Musikalienhandel, je nach ihren Handelsobjekten. (S. auch die Sonderartikel: »Antiquariatsbuchhandel«, »Kunsthandel« etc.) | Hat sich der Verleger für ein Verlagsunternehmen entschieden, so pflegt er mit dem Autor ein Übereinkommen (Verlagsvertrag) schriftlich abzuschließen, worin über Honorar, Zahlungstermine, Größe der Auflage (s.d.), Zeit des Erscheinens und meist auch über etwaige künftige Auflagen des Buches das Nötige festgesetzt ist. Läßt der Schriftsteller sein Werk auf eigne Kosten drucken, so gibt er es entweder dem Buchhändler gegen eine verhältnismäßige Provision zum Vertrieb in Kommission (Kommissionsverlag), oder er nimmt es in Selbstverlag und Selbstvertrieb, was aber höchstens etwa bei Schriften, die nur für einen kleinern (örtlich begrenzten) Leserkreis bestimmt sind, zweckmäßig sein kann. Nach Vollendung des Werkes erfolgt gewöhnlich der Versand als Novität (Neuigkeit) an die Sortimentsbuchhändler. Nachbestellungen wie andre Bestellungen macht der Sortimentsbuchhändler meist durch offene »Verlangzettel«, die den Weg über Leipzig und durch die dortigen Kommissionäre zum Verleger nehmen. Diese Verlangzettel wie auch Prospekte, Rechnungspapiere etc. werden beim Eintreffen in Leipzig auf die »Bestellanstalt für buchhändlerische Geschäftspapiere« eingeliefert, die sie sortiert und den betreffenden Kommissionären der Adressaten zustellt. Diese 1842 vom Verein der Buchhändler zu Leipzig begründete Bestellanstalt darf als eine der festesten Säulen der Organisation des ganzen deutschen Buchhandels betrachtet werden. Den Erfolg des Unternehmens lernt der Verleger im allgemeinen oft erst nach Jahren kennen; denn fast immer wird zu der nächsten Buchhändlermesse in Leipzig (Ostermesse jedes Jahres) und zu andern Zeiten ein mehr oder minder großer Teil der versandten Exemplare als unverkauft wieder zurückkommen (»Krebse«) oder als Disponenden (unverkaufte und nicht zahlbare Ware) in den Magazinen der Sortimentsbuchhandlungen zum Verkauf zurückbleiben, und erst nachdem er letztere überall eingerufen und von allerwärts zurückempfangen hat, ist der Verleger imstande, ein festes Geschäftsresultat zu ermitteln. Die meisten Verlagsbuchhandlungen geben Verzeichnisse ihrer Verlagsartikel (Verlagskataloge) aus, die sie von Zeit zu Zeit erneuern. [...] | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 542-549. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006377874
Oberbegriff
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