Angaben zum Begriff

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Goldschmied  

Definition

  • bdk: siehe Schmied | Duden: Handwerker, der Schmuck oder künstlerisch gestaltete Gebrauchsgegenstände aus Gold oder anderen Edelmetallen anfertigt (Berufsbezeichnung) | Pierer's Universal-Lexikon 1859: Goldschmied (Goldarbeiter), ein freier Künstler, der 5–7 Jahre lernt, nicht zu wandern braucht u. allerlei silberne, goldene od. vergoldete Waaren liefert u. Edelsteine faßt, daher auch Juwelirer genannt. In größeren Städten betreiben die G-e oft nur einen Zweig ihrer Kunst. Die Arbeiten des G-s sind entweder glatte od. geschlagene u. getriebene od. ciselirte. Bei den ersteren wird das Blech auf dem Ambos od. einem anderen Werkzeuge, mittelst hölzerner od. eiserner Hämmer bearbeitet u. die erforderliche Gestalt durch Austiefen u. Austreiben (Aufziehen) erhalten. Die getriebene od.[455] ciselirte Arbeit wird mit Bunzen durch den Treibhammer hergestellt. Die Ausführung der Zeichnung geschieht genau auf der einen Seite mit einer stählernen Spitze; das Blech selbst wird auf das Treibepech (Pechkuchen), eine Masse von Pech, Ziegelmehl u. etwas Talg od. Wachs in Gestalt eines Kuchens, gelegt. Manche Arbeiten gießt der G. auch in Formsand u. arbeitet sie dann weiter aus. Oft wird auch die Bleipatrone, eine bleierne Form, welche in den Formsand gedrückt wird, um in die dadurch entstandene Vertiefung geschmolzenes Gold od. Silber zu gießen, angewendet. Die Gold- u. Silberzaine werden in eine eiserne Form mit Rinnen (Einguß) gegossen. Zum Strecken u. Dünnermachen der Gold- u. Silberzaine braucht der G. eine besondere Maschine (Ziehwerk). Um den Goldarbeiten den Glanz u. das Ansehen des seinen Goldes (Ziehfarbe) zu geben, werden sie gefärbt. Sie werden deshalb geglüht u. einige Minuten in starkverdünnter Salpetersäure gekocht u. dann in eine kochende Auflösung von Salpeter, Kochsalz u. Alaun gehängt; werden dann einzelne Stellen abgeschliffen, so werden sie wieder roth od. röthlichgelb, erhalten mithin die Farbe des 14karätigen u. geringeren Goldes; durch Zusatz von Silber wird es blaßgelb, grünlich-gelb, grün auch weiß. Das Vergolden des Silbers geschieht mittelst der kalten od. der Feuervergoldung, das Zusammenlöthen desselben mit Hartschlagloth, d.h. 1 Loth Messing u. 2 Loth Silber, zusammengeschmolzen. Um den Gehalt des Goldes u. Silbers zu beurtheilen (Goldprobe), bedient sich der G. des Strichs, einer Linie, die mit Gold od. Silber auf dem Probirstein gemacht wird. Das Poliren des Goldes gehört zur gänzlichen Vollendung der fertigen Gegenstände; hierzu werden dieselben mit Tripel, Bimsstein, gepulverten Knochen, Gold mit dem feinsten Eisenoxyd gerieben, Silber in verdünnter Schwefelsäure weiß gesotten (Reinsieden, Aufsieden) u. später mit Blutstein od. dem Polirstahl u. Seifenwasser fertig polirt. Im Vorstehenden ist die Goldschmiedekunst beschrieben, wie sie vor Alters bestand, gegenwärtig wird aber mit Hülfe des Durchschlag- u. Prägewerks u. der Walze in Fabriken die Waare viel schneller u. billiger hergestellt, als sie in der Werkstätte des mit eigener Hand arbeitenden Künstlers zu schaffen ist. Die G-e in den Städten, wo keine Silberwaarenfabrikation betrieben wird, od. wo sich die Arbeiter nicht im Besitz der neueren Arbeit sparenden Maschinen u. Werkzeuge befinden, handeln vielseitig jetzt mit den Fabriksilberwaaren u. arbeiten nur das Außergewöhnliche in eigener Werkstelle. Vgl. Modellmagazin für Gold- u. Silberarbeiter, Lpz. 1803, 4 Hfte., Fol.; J. L. Kleemann, Unterricht für Gold- u. Silberarbeiter etc., Ulm 1819, 2. Aufl. 1840; S. Stratingh, Chemisches Handbuch für Probirer u. Gold- u. Silberarbeiter, aus dem Holländischen von Schultes, Augsb. 1823; H. Schulze, Der Gold- u. Silberarbeiter etc. Ilm. 1823, 2. Aufl. 1828; A. Bürck, Handbuch für Juweliere, Gold-, Silber- u. Schmuckarbeiter, Weimar 1834; Musterblätter für Gold- u. Silberarbeiter u. Juwelierer etc., Berl. 1836 f., 3 Hfte.; F. Auberlen, Die Juwelier-, Gold- u. Silberarbeiterkunft, Ulm 1840; C. Schmaltz, Zeitung für Gold- u. Silberarbeiter, Lpz. 1842. | Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 455-456. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20010024085

Oberbegriff

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    sâigh

    Arabisch

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