Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

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Baumeister  

Definition

  • Duden: 1. (früher, noch österreichisch und schweizerisch) selbstständiger Bauunternehmer; Bauhandwerker oder Bautechniker mit Meisterprüfung (Berufsbezeichnung) | 2. (im Altertum und im Mittelalter) Architekt; Erbauer [eines berühmten Bauwerks] | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1905: Baumeister, Bauverständiger, s. Architekt und Baufach. Im Mittelalter in ritterlichen Familien einer der Ganerben oder Miteigentümer einer Burg, dem die ganze Leitung des Burgwesens mit Einschluß der Aussicht über die Gebäude, Befestigungswerke etc. von den übrigen (abwesenden) Erben übertragen war. Gehörten zu dem Schloß auch Land und Leute, so erstreckte sich das Baumeistertum auch auf die eigentlichen Regierungsgeschäfte. Daher ist B. in manchen Städten derjenige Senator, der nicht bloß die Gemeindebauten zu leiten hat, sondern überhaupt bei der Verwaltung der innern städtischen Angelegenheiten den Vorsitz führt. – In manchen Gegenden Süddeutschlands heißt der Großknecht, der den übrigen landwirtschaftlichen Dienstboten vorsteht, ihnen die Arbeit angibt, B. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 476. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006301126

Oberbegriff

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