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Bevorzugte Bezeichnung

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oldenburgisch  

Definition

  • bdk: Oldenburg, die Oldenburger betreffend; von den Oldenburgern stammend, zu ihnen gehörend; in Oldenburg gelegen | Duden: Oldenburg: Landkreis in Niedersachsen | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1908: Oldenburg (hierzu Karte »Oldenburg«), zum Deutschen Reiche gehöriges Großherzogtum, besteht aus drei gesonderten Gebieten: dem an der Nordsee, der untern Weser und der Hunte liegenden Herzogtum O., dem im östlichen Holstein gelegenen Fürstentum Lübeck und dem Fürstentum Birkenfeld am südöstlichen Abhang des Hunsrück. Das Haupt- und Stammland, das Herzogtum O., erstreckt sich zwischen 52°29´-53°44´ nördl. Br. und 7°37´-8°37´ östl. L., wird von der Nordsee, die an den Mündungen der Jade und Weser zwei Meerbusen bildet und die kleine Insel Wangeroog umgibt, der preußischen Provinz Hannover und dem Gebiete der Hansestadt Bremen begrenzt. Zu ihm gehört seiner natürlichen Lage und Beschaffenheit nach das an Preußen abgetretene Gebiet von Wilhelmshaven (s. d.). Das Fürstentum Lübeck mit der Hauptstadt Eutin liegt in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein zwischen dem Plöner See und der Ostsee und ist 1866 durch das von Preußen abgetretene holsteinische Amt Ahrensböck abgerundet. Das Fürstentum Birkenfeld wird ganz von der preußischen Rheinprovinz umschlossen (s. Karte »Rheinprovinz«). [...] | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 24-30. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007180586

URI

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