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Definition
- Duden: 2. (besonders bei Naturvölkern) größere Gruppe von Menschen, die sich besonders im Hinblick auf Sprache, Kultur, wirtschaftliche o. ä. Gemeinsamkeiten, gemeinsames Siedlungsgebiet o. Ä. von anderen Gruppen unterscheidet | Pierer's Universal-Lexikon 1863: Stamm, 1) der holzige Oberstocktheil zwischen den Ästen u. den Wurzeln; bei Bäumen, welche sich nicht in mehre, gleich starke Äste theilen, wird auch noch der mittlere, starke Theil zum S-e gerechnet, um welchen die Äste herumsitzen, so bes. beim Schwarzholze; 2) ein Baum, insofern der eigentliche S. zu Bauholz benutzt wird; 3) in den Baumschulen die Bäumchen; 4) das, woraus ein od. mehre Dinge einer Art entspringen; 5) von Gefäßen, auch Nerven, jedes od. jeder größte derselben Art, in Bezug auf welche die kleineren, die daraus hervorgehen, od. durch deren Zusammentritt jene gebildet werden, als Äste erscheinen; 6) der Theil des Wortes, welcher nach Abschneidung aller Bildungs- u. Biegungssylben übrig bleibt; 7) alle zusammen, welche einen gemeinschaftlichen Stammvater haben, u. man nennt Stammeltern das Elternpaar, von welchem einzelne Menschen od. ganze Geschlechter ihre Abkunft in ununterbrochener Reihe herleiten können. Über die Stammeltern des Menschengeschlechts (Adam u. Eva), s.u. Menschenracen. Die Eintheilung nach Familien u. Stämmen war in den ältesten Zeiten im Morgenlande u. ist jetzt noch dort vorherrschend. Als solche Stämme nennt die Bibel die Ismaeliten, Edomiten u.a., u. bei den Hebräern war diese Eintheilung des Volks ebenfalls. Anfangs in Familien getheilt u. nach dem Namen des Familienstifters (Söhne Jakobs) genannt, wurden daraus, wenn sie zahlreicher wurden, Stämme, an deren Spitze ein Stammfürst stand, neben ihm die Ältesten. Diese Verfassung hatten die Israeliten schon in Ägypten, Moses ließ sie fortbestehen; in der Richterperiode, wo jeder S. sein Stück Land hatte, war ihre Verbindung sehr locker u. sie führten oft Fehden unter einander. Die Stammverfassung dauerte auch nach Einführung der Könige fort, die Stammhäupter waren Volkrepräsentanten; ihre verschiedenen Interessen zeigten sich bes. bei Königswahlen; zuletzt trennten sie sich u. standen unter verschiedenen Königen (s. Hebräer). Nach dem Exil trat die Stammverfassung in den Hintergrund, da fast nur Glieder des S-es Juda zurückkehrten. Bei den Griechen werden als die vier Hauptstämme hellenischen Namens der dorische, äolische, ionische u. achäische genannt. Die Stammverfassung schimmert durch das ganze griechische Heldenalter durch u. bildete sich erst später zu einem Staatsleben aus. Auch in den römischen Gentes sind die einzelnen Urstämme wieder zu finden. In Deutschland standen die einzelnen Stämme meist in feindlichem Verhältniß zu einander, u. erst später theils durch die Gefahren genöthigt, welche vom Auslande her[677] drohten, theils durch das Übergewicht des einen S-es über den andern fanden Vereinigungen statt; 8) 4 Kuxe od. der 32. Theil einer Zeche; 9) eine Menge Vieh einer Art u. von gemeinschaftlichen Vorzügen; 10) ein auf Zinsen ausgegebenes Capital; 11) bei manchen Spielen der Einsatz, welchen der Gewinnende außer dem ihm von den andern Spielern zu zahlenden gewinnt, der Verlierende aber zahlen muß; 12) der Theil einer Truppe, welcher bei der Fahne zurückbleibt, während die anderen in ihre Heimath beurlaubt u. durch Recruten ersetzt werden; 13) die ersten altgedienten Truppen, welche zur Formation eines neuen Regimentes benutzt werden. | Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 677-678. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20010991425
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