Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

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Wâli  

Definition

  • Meyers Großes Konversations-Lexikon 1909: Wali (arab. wâlî), Titel der türk. Generalgouverneure, die an der Spitze einer Provinz (Wilajet) stehen. Sie werden vom Sultan ernannt und sind die Träger der Exekutivgewalt in allen Zweigen der Staatsverwaltung, mit Ausnahme der Rechtspflege und des Militärwesens. Dem W. zur Seite steht der Provinzialverwaltungsrat (Medschlis-i-Idare), bestehend aus den höchsten Provinzialbeamten und aus mehreren am Regierungssitz ansässigen Notabeln islamischer und christlicher Religion. – In Deutsch-Ostafrika versteht man unter W. den arabischen Gouverneur einer Stadt. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 343. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007669542

URI

https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/Concept4077900

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