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Doge  

Definition

  • Duden: Staatsoberhaupt in den ehemaligen Republiken Venedig und Genua | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1906: Doge (spr. dōdsche, ital., v. lat. dux), das Staatsoberhaupt der ehemaligen Republiken Venedig und Genua mit dem Rang eines regierenden Fürsten. In Venedig findet sich diese Würde schon im 8. Jahrh. Die ursprünglich fast absolute Gewalt des Dogen wurde durch eine neue Verfassung Ende des 12. Jahrh. in solche Abhängigkeit vom Rat gebracht, daß eine Wahl zu diesem Amt, namentlich auch wegen der Correttori (s. d.), keineswegs immer gern angenommen wurde. Der 1177 gewählte D. Ziani vollzog zum erstenmal die später immer wieder gefeierte symbolische Vermählung des neuen Dogen mit dem Meer, indem er einen kostbaren Ring von dem prächtigen Staatsschiff Bucentaur (s. d.) in die Tiefe warf. Genua gab sich den ersten Dogen 1339; die durch Andreas Doria 1528 eingeführte Verfassung bestimmte, daß nur sehr vermögende Senatoren und Mitglieder des Großen Rates im Alter von mindestens 50 Jahren wählbar seien. Der Friede von Campo Formio 1797 machte beiden Republiken und damit auch der Würde des Dogen ein Ende. Noch einmal wurde sie 1802 in Genua hergestellt, hörte aber 1805 mit Einverleibung der Ligurischen Republik in das französische Kaiserreich endgültig zu bestehen auf. Vgl. Musatti, Storia della promissione ducale (Padua 1888). | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 79. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/2000650101X

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