Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

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Viehzüchter  

Definition

  • Duden: jemand, der Viehzucht betreibt | Duden: Viehzucht: planmäßige Aufzucht von Vieh (1) unter wirtschaftlichem Aspekt | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1909: Viehzucht (Tierzucht), die von bestimmten Grundsätzen geleitete und sich der Ziele bewußte Paarung der landwirtschaftlichen Haustiere. Sie sucht in der Nachkommenschaft (Nachzucht) Tiere (Vieh) zu produzieren, die das höchste Maß der Nutzbarkeit überhaupt oder für bestimmte zeitgemäße Verhältnisse besitzen. Die Vermehrung der Nutzungseigenschaften wird vornehmlich bei Gewinnung von Nutztieren und außerdem Berücksichtigung der Schönheit und Harmonie der Form nebst Vererbungsfähigkeit bei Gewinnung von Zuchttieren angestrebt. Letzteres höheres Ziel beansprucht viel mehr Aufwand von züchterischer Intelligenz und von Kapital. Die Züchtung gewährt nur eine Grundlage, auf der Haltung und Fütterung (s. Futter und Fütterung) weiterzubauen haben, wenn das Ziel der Tierzucht erreicht werden soll. Im besondern züchtet man das Pferd als Arbeitstier, das Rind als Erzeuger von Milch, Fleisch und Fett und als Arbeitstier, das Schaf als Erzeuger von Wolle, Fleisch und Fett, das Schwein als Erzeuger von Fleisch und Fett. Jedes der genannten Haustiere stellt eine besondere Art dar. Zu einer Art gehören die Tiere, die sich untereinander fruchtbar paaren und deren Nachkommen bedingungslos fruchtbar sind. Zwischen einigen Arten, z. B. Pferd und Esel, ist eine Befruchtung möglich; aber die Nachkommen (Bastarde) sind unfruchtbar. Ausnahmsweise ist der Bastard bei der Anpaarung, d. h. bei der Begattung mit einem Tier der Stammarten, fruchtbar. Zu einer Rasse stellt der Züchter alle Tiere einer Art, die sich von andern Tieren derselben Art durch charakteristische Merkmale unterscheiden und diese Charakteristika auch dann vererben, wenn die Tiere unter andre äußere Einflüsse kommen, als in ihrer Heimat bestehen. Die Rasse behält die Charaktere nur so lange, als die Verhältnisse nicht mächtig genug sind, sie zu ändern. Die Rassen der Haustiere lassen sich in zwei Gruppen: die natürlichen und die künstlichen Rassen, unterscheiden. Erstere verdanken ihre Nutzungs- und Körpereigenschaften der Einwirkung der natürlichen Verhältnisse (Boden, Klima, Futter, Benutzung etc.) und werden, sofern diese Eigenschaften nicht besonders bemerkenswert sind, als Landrassen, Landvieh, anderseits bei hervorragenden Eigenschaften als Rassetiere und im Gebiete ihres natürlichen Vorkommens oder sofern sie von diesem Gebiete stammen, als Originalrassetiere bezeichnet. Die künstlichen Rassen (Kulturrassen, Kunstrassen, Züchtungsrassen) entstehen durch die von dem Züchter künstlich hervorgerufenen Einflüsse (Auswahl der Elterntiere, Aufzucht, Fütterung, Haltung etc.). Hört der künstliche Einfluß auf, so gehen sie in ihren Eigenschaften sehr bald zurück, entarten, verkümmern. Neben den natürlichen und den Kulturrassen stehen die unedlen Rassen oder rasselosen Tiere, die in einzelnen Landstrichen oder auch zwischen Tieren der natürlichen Rassen auftreten. Sie zeigen ein Gemisch von Formen und Farben und entbehren der Gleichmäßigkeit in der Vererbung. Weitere Unterabteilungen der Rasse sind: Schlag, Stamm, Zucht (Herde); innerhalb dieser Unterabteilungen werden die Individuen gleicher Abstammung als Familie bezeichnet. [...] | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 148-152. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007651120

Oberbegriff

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