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General  

Definition

  • Duden: 1. a. (Militär) [höchster] Dienstgrad der höchsten Rangordnung der Offiziere (bei Heer und Luftwaffe) | b. (Militär) Offizier dieses Dienstgrades | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1907: General, höchste Rangklasse der Offiziere. Generalität: Gesamtheit der Generale. Der unterste Grad ist der Generalmajor, in Frankreich früher maréchal de camp, jetzt général de brigade, Brigadegeneral, meist Befehlshaber von Brigaden einer Waffe. Spanien hat unter dem mariscal del campo noch den Brigadier. Der Generalleutnant, in Österreich Feldmarschalleutnant, französisch général de division, ist meist Kommandeur einer Division. Der G. der Infanterie, Kavallerie und Artillerie (in Österreich, außer bei der Kavallerie, Feldzeugmeister, in Rußland voller oder wirklicher G.) befehligt ein Armeekorps oder einen größern Landbezirk (Militärbezirk). Frankreich hat über dem Divisionsgeneral den Marschall, Maréchal de France, Spanien den Generalkapitän. Der höchste Rang ist Generalfeldmarschall, ihm gleich stehen in Deutschland und Österreich der Generaloberst der Infanterie oder Kavallerie und der Generalfeldzeugmeister. Die Bedeutung der Grade ist verschieden, z. B. sind in Rußland Generalmajore noch Kommandeure einzelner Regimenter. In der Schweiz ist ein G. Oberbefehlshaber des Heeres, die Truppendivisionen stehen unter Obersten. Der kommandierende G. befehligt in Deutschland ein Armeekorps. G. à la suite des Kaisers ist in Deutschland und Rußland Ehrentitel von Offizieren, die dabei Truppenkommandos oder andre Stellungen innehaben. Major général ist in Frankreich der Chef des Generalstabs. Ursprünglich bezeichnete G. den Befehlshaber einer Heeresabteilung für bestimmte Zeit, oft nur für den Tag der Schlacht; erst im 18. Jahrh. bildete sich die dauernde Übertragung von Truppenkommandos aus. In Rußland führen auch hohe Zivilbeamte den Titel G.-Endlich heißen Generale die obersten Vorsteher gewisser geistlicher Orden, soz. B. namentlich der Jesuiten und Dominikaner (Ordensgeneral), und Körperschaften (Heilsarmee). – Im Zivil- und Privatdienst wird der Titel »G.« oft einer andern Bezeichnung vorgesetzt in der Bedeutung »Ober« oder »Haupt«, z. B. Generaldirektor bei Eisenbahnen, Generalagent im Versicherungswesen etc. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 550. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006667910

Oberbegriff

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