Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

Begriffs-Schema: https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/ConceptScheme

Brücke  

Definition

  • bdk: Profanbau | Duden: Bauwerk, das einen Verkehrsweg o. Ä. über ein natürliches oder künstliches Hindernis führt | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1905: Brücke (v. althochd. brucca; hierzu Tafel »Brücken I-IV«), im weitesten Sinne jedes über ein fließendes oder stehendes Wasser, über einen bestehenden Verkehrsweg (Bahn oder Straße), über ein weites oder enges Tal oder über beide zugleich führendes Verbindungsbauwerk von Fuß- und Fahrwegen, Straßen, Eisenbahnen, Wasserleitungen u. Schiffahrtskanälen, wonach sich folgende Einteilung ergibt: 1) Nach dem Zweck: Straßen-, Eisen-, Strom-, Kanalbrücken und Aquädukte; hierbei heißen Brücken kleinster Abmessung, unter Dämmen zur Wasserabführung bestimmt, Durchlässe; Brücken zur Kreuzung zweier Verkehrswege in verschiedenen Höhen Über-, Unter- und Durchfahrten. Über Aquädukte (Tafel III, Fig. 7) s.d. Brücken bedeutender Höhe und Länge, meistens den Ersatz für große Dämme bildend, heißen Viadukte oder Talbrücken (Tafel II, Fig. 1 und 6); Kanalbrücken (Tafel III, Fig. 8) führen schiffbare Wasserwege über andre Verkehrswege (Bahnen, Straßen oder Wasserläufe). 2) Nach dem Baustoff: Stein-, Holz- und Eisenbrücken, wobei zu den erstern die in neuerer Zeit vielfach ausgeführten Brücken aus Stampfbeton ohne und mit Eiseneinlage gezählt werden, und Holz- und Eisenbrücken auch gemauerte Stützen und Widerlager besitzen können. 3) Nach der Stellung zum zu überschreitenden Objekt: gerade und schiefe Brücken, je nachdem Objekts- und Brückenachse sich unter einem rechten oder spitzen Winkel schneiden. 4) Nach den statischen Rücksichten: a) in Bezug auf die Stützenwirkung α) Balkenbrücken mit ausschließlich lotrecht wirkenden Stützbrücken, β) Bogenbrücken mit schief nach ab- und auswärts gerichteten Druck-und γ) Hängebrücken mit lotrechter Belastung der Zwischen- und mit schief nach auf- und einwärts gerichteter Zugwirkung auf die Endstützen (Widerlager); b) in Bezug auf das innere Kräftespiel α) statische bestimmte und β) statische unbestimmte Tragsysteme, wobei ersteres bei α) aus dem geometrischen Zusammenhang mit der Statik allein bestimmt wird und von Wärmeschwankungen unbeeinflußt bleibt, bei β) nur mit Berücksichtigung des elastischen Verhaltens (der Formänderungen) des Tragsystems ermittelt werden kann und durch Wärmeschwankungen geändert wird. Die Theorie der zu β) erforderlichen Berechnungsmethoden wurde erst in den letzten 30 Jahren in für die Anwendung voll befriedigender Weise ausgebaut. 5) Feste und bewegliche Brücken, von denen erstere jederzeit ungehinderten Verkehr gestatten, letztere die Verbindung ganz unterbrechen, z. B. aus militärischen Rücksichten, oder nur zeitweilig aufheben, um den freien Raum unter der B. vorübergehend zu vergrößern. 6) Nach der Verwendungsdauer: definitive und provisorische Brücken, zu letztern zählt man Not-, Arbeits-, Kriegs- und bez. Gerüstbrücken. [...] | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 477-485. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006373798

URI

https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/Concept_1407

Herunterladen des Begriffs im SKOS-Format: