Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

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Eupatride  

Definition

  • Meyers Großes Konversations-Lexikon 1906: Eupatrīden (»von edlen Ahnen«), in Attika seit den ältesten Zeiten der Geburtsadel und als solcher im Besitz besonderer politischer Rechte, die er indes, je mehr die Verfassung sich zur Demokratie ausbildete, allmählich verlor, so daß sich ihr Einfluß allein auf ihren Reichtum und ihren Grundbesitz gründete; die noch behaupteten priesterlichen Würden entbehrten jeder politischen Bedeutung. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 166. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006575730

Oberbegriff

URI

https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/Concept6006900

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