Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

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Wache  

Definition

  • Duden: 1. Wachdienst | 2. den Wachdienst versehende Personen oder Gruppe von Personen; Wachdienst, Wachposten | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1909: Wache (Wacht), Abteilung von Soldaten, Polizeimannschaften, die in Ortschaften (Garnisonwachtdienst) oder im Felde (s. Sicherheitsdienst) in Bereitschaft gehalten wird, entweder der Sicherheit wegen, zum Schutz öffentlicher Gebäude, Magazine, Kassen etc., oder zu Ehren fürstlicher Personen und höherer Befehlshaber (Ehrenwachen). Die W. (Garnisonwache) enthält in Deutschland für jeden auszustellenden Posten meist je drei Ablösungen. Größere Garnisonen haben in der Regel eine Hauptwache, bisweilen unter einem Offizier, von der aus der Garnisonwachtdienst geregelt wird, und wo die Meldungen aller Wachen gesammelt werden. Der Offizier vom Ortsdienst und der Rondeoffizier (eventuell mehrere) prüfen die Aufmerksamkeit der Wachen und Posten und die Ausübung des Wachtdienstes. In der Nähe des Feindes erfordert die Sicherung oder Absperrung eines Lagers oder Biwaks besondere Außenwachen, außerdem erhält jedes Biwak eine Innenwache (Fahnenwache [s. d.], Standartenwache, Parkwache), von der die Posten ausgestellt werden. Berittene Truppen haben in der Garnison wie im Felde Stallwachen zur Beaufsichtigung der Pferde, die ihren Dienst meist ohne Waffe tun. Die sogen. Wirtshauspatrouillen zur Beaufsichtigung des Militärs in Restaurants etc. haben die Rechte der Wachtmannschaften, d. h. sie sind Vorgesetzte der Unteroffiziere und Mannschaften. Wachhabender (Wachthabender), Befehlshaber der W., Gefreite, Unteroffiziere oder Offiziere. Über Schiffswachen s. d. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 282. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007664486

Unterbegriffe

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