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Milizsoldat  

Definition

  • bdk: siehe Soldat | Duden: Miliz: 1. a. (veraltet) Heer | b. Streitkräfte, deren Angehörige eine nur kurzfristige militärische Ausbildung haben und erst im Kriegsfall einberufen werden | 2. [nach russisch milicija] (besonders in sozialistischen Staaten) militärisch organisierte Polizei o. Ä. | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1908: Milīz (v. lat. militia), ursprünglich Streitkräfte überhaupt, also soviel wie heu le Militär, später Land- und Bürgertruppen, die nur im Kriege verwendet wurden. Jetzt versteht man unter M. Truppen aus Landesangehörigen, die, ohne volle Ausbildung im Heere zu erhalten, im Frieden nur zu kurzen Übungen einberufen, für den Krieg aber auf Grund vorbereiteter Organisation formiert werden. Beim Milizsystem beruht das ganze Wehrwesen auf solchen Formationen,[836] wie z. B. in der Schweiz und in den Vereinigten Staaten (vgl. Wehrsystem). Eine wichtige Rolle neben einem geworbenen Heere spielt die M. in Großbritannien. Unter den Begriff M. fallen auch Nationalgarden, Landsturm, Territorialtruppen, die alle neben ausgedienten Soldaten auch andre Elemente aufnehmen (vgl. Volksbewaffnung). Rußland hat im Kaukasus, in Sibirien und Turkistan »Milizen«, die aus Eingebornen bestehen, jedoch ähnlich ausgebildet sind wie die Kosaken. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 836-837. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007090692

Oberbegriff

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