Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

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Gesinde  

Definition

  • Duden: Gesamtheit der Knechte und Mägde | Duden: Knecht: 1. (veraltend) männliche Person, die für einen Bauern arbeitet, auf einem Bauernhof angestellt ist | Duden: Magd: 1. (veraltend) zur Verrichtung grober Arbeiten (besonders von Haus- oder landwirtschaftlicher Arbeit) angestellte weibliche Person | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1907: Gesinde (v. althochd. gasindi, kisintscaf) und Dienstboten sind die beiden häufigsten und in den Gesetzen allein gebrauchten Bezeichnungen für diejenigen, die kraft Vertrags unter Aufnahme in die Hausgenossenschaft zu häuslichen oder landwirtschaftlichen Diensten niederer Art verpflichtet sind. Das Gesinderecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht geregelt, es überläßt vielmehr, wie bisher, dessen Regelung den landesgesetzlichen Vorschriften. Jedoch stellt es einzelne Vorschriften auf, die auf das G. schlechthin Anwendung finden, und die natürlich als Reichsrecht dem Landesrecht vorgehen. Von Gesindeordnungen (Ges. – O.) oder Dienstbotenordnungen (D. O.) gelten zurzeit noch folgende: [...] | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 736-738. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006677274

Unterbegriffe

URI

https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/Concept4046700

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