Angaben zum Begriff

Abfall > Abfallart > Lebensmittelabfälle

Bevorzugte Bezeichnung

Lebensmittelabfälle  

Definition

  • Abfall, der aus rohen oder zubereiteten Lebensmitteln besteht, einschließlich Lebensmitteln, die vor, während oder nach der Zubereitung, beim Herstellungsprozess, im Vertrieb, im Einzelhandel oder in der Gastronomie entsorgt werden, darunter Gemüseschalen, Fleischabschnitte sowie verdorbene oder überschüssige Zutaten oder Lebensmittelzubereitungen

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Unterbegriffe

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URI

http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/15174

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