Angaben zum Begriff

Gesetz > Richtlinie > EU-Richtlinie > Abfalldeponierichtlinie

Bevorzugte Bezeichnung

Abfalldeponierichtlinie  

Definition

  • Richtlinie, in der die verschiedenen Arten von Abfällen (Siedlungsfälle, gefährliche Abfälle, nicht gefährliche Abfälle und Inertabfälle) definiert werden, und die für alle Abfalldeponien gilt, deren Zweck darin besteht, negative Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf das Oberflächenwasser, das Grundwasser, den Boden, die Luft und die menschliche Gesundheit durch die Einführung strenger technischer Anforderungen in Bezug auf Abfalldeponien und Abfälle zu vermeiden oder zu verringern

Oberbegriff

Gehört zur Gruppe

URI

http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/15215

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