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Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

CC0 1.0  

Definition

  • Die Person, die ein Werk mit dieser Deed verknüpft hat, hat dieses Werk in die Gemeinfreiheit - auch genannt Public Domain - entlassen, indem sie weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet hat, soweit das gesetzlich möglich ist. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen.

Synonyme

  • CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication

In anderen Sprachen

  • Englisch

  • CC0 1.0 Universal (CC0 1.0) Public Domain Dedication

URI

https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/archelicenses/cc0-1-0

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 29.02.20, Geändert am 15.04.24