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Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

Urheberrechtsschutz  

Definition

  • Dieser Rechtehinweis kann für Objekte verwendet werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Die Benutzung des Rechtehinweises setzt voraus, dass die Institution, die das Objekt zugänglich macht, festgestellt hat, dass dieses urheberrechtlich geschützt ist, und sie entweder selbst Rechteinhaber ist, die Erlaubnis der/des Rechteinhaber(s) erhalten hat deren/dessen Werk(e) zugänglich zu machen, oder aber das Objekt berechtigterweise auf der Grundlage einer urheberrechtlichen Ausnahme- oder Schrankenbestimmung (einschließlich Fair Use) zugänglich macht.

Synonyme

  • InC

In anderen Sprachen

URI

https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/archelicenses/inc

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 29.02.20, Geändert am 29.02.20