Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Wohnbauten
Definition
- Gemeint sind überdachte und geschlossene Bauten, die in erster Linie dem Zweck des Schutzes und der Unterbringung von Individuen bzw. Gemeinschaften/Zusammenschlüssen von Individuen dienen aber auch weiterreichende Funktionen erfüllen können. (Urh. Lena Vitt, DAI)
Oberbegriff
Unterbegriffe
- Atriumhäuser
- Baracken
- Blockhäuser
- Domus
- Grabungshäuser
- Grubenhäuser
- Gutshöfe
- Herrenhäuser
- Hütten
- Kochgruben
- Landhäuser
- Langhäuser
- Mietshäuser
- Oikoi
- Paläste
- Peristylhäuser
- Prostashäuser
- Schlösser
- Streifenhäuser
- Trapezhäuser
- Villae rusticae
- Villae suburbanae
- Villen
- Wohnstallhäuser
- Wohntürme
- Wohnungen
- Zelte
In anderen Sprachen
-
Englisch
-
Französisch
-
Italienisch
URI
http://thesauri.dainst.org/_a1d4eda3
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