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Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

Wohnbauten  

Definition

  • Gemeint sind überdachte und geschlossene Bauten, die in erster Linie dem Zweck des Schutzes und der Unterbringung von Individuen bzw. Gemeinschaften/Zusammenschlüssen von Individuen dienen aber auch weiterreichende Funktionen erfüllen können. (Urh. Lena Vitt, DAI)

Oberbegriff

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URI

http://thesauri.dainst.org/_a1d4eda3

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